3.5.19

Aktuelle Fallen im Netz

Watchlist-internet

 

Egal ob für die Wohnungssuche, die Registrierung bei einem Carsharing-Anbieter, die Eröffnung eines Kontos bei einer Online-Bank oder den Abschluss eines Mobilfunkvertrags – hierfür bedarf es im Regelfall einer Identitätsbestätigung des Antragstellers / der Antragstellerin. Das heißt, die Kopie eines Ausweisdokuments, wie eines Führerscheins oder Reisepasses, muss zur Bestätigung versendet, auf einer Website hochgeladen oder mittels Video-Ident-Verfahren übermittelt werden. Doch wer den Ausweis online an Dritte weitergibt, geht ein großes Risiko ein: Nicht nur seriöse Anbieter benötigen diese Informationen, immer häufiger sind auch Kriminelle auf die sensiblen Daten aus. Sie nutzen diese Identitätsdiebstähle, um Straftaten im Namen der bestohlenen Personen zu begehen. Damit können Betrüger beispielsweise Bankkonten eröffnen, Kredite aufnehmen, einkaufen oder Geldwäsche betreiben. Betroffene erfahren davon meist erst Monate später und müssen in mühsamen Gerichtsverfahren nachweisen, dass sie die in ihrem Namen getätigten Geschäfte nicht abgewickelt haben und dafür nicht verantwortlich sind.
Dazu Thorsten Behrens, Projektleiter der Watchlist Internet: „Seit Beginn des Jahres trifft bei uns eine steigende Anzahl von Beschwerden dieser Art ein und wir gehen davon aus, dass die Betrugsfälle weiter steigen werden. Für User/innen wird es immer schwieriger, unseriöse Anbieter zu erkennen, da die betrügerischen Websites zunehmend professioneller gestaltet sind und täuschend echt aussehen.“ 

Sie sind in eine Shopping-Falle getappt? Tun Sie folgendes! 


Wenn Sie auf einer betrügerischen Website eingekauft haben, gibt es einige Schritte, die Sie setzen sollten:
  • Sie haben zwar ein gesetzliches Rücktrittsrecht, allerdings ist dieses bei betrügerischen Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU kaum durchsetzbar. Nehmen Sie dennoch Kontakt zu dem Unternehmen auf, wenn das möglich ist. Sofern man Ihnen kein Retouren-Label zukommen lässt, ist ein Rückversand der Ware allerdings nicht empfehlenswert. Es ist nämlich unwahrscheinlich, dass man Ihnen bezahlte Beträge und Portokosten rückerstatten würde.
  • Setzen Sie sich mit Ihrem Kreditkartenanbieter in Verbindung und schildern Sie die Geschehnisse. Suchen Sie um eine Rückbuchung des Betrages an. Darauf besteht zwar kein Rechtsanspruch, doch Sie können eine Kulanzlösung anstreben.
  • Achten Sie auf ungerechtfertigte Abbuchungen auf Ihrer Kreditkarte, denn Kriminelle haben durch Ihre Bestellung möglicherweise Zugriff auf diese erlangt. Gemäß § 67 ZaDiG 2018 sind Ihnen Beträge, die ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden, von Ihrem Zahlungsdienstleister zurückzuerstatten!
  • Kommt es zu keiner Rückbuchung bezahlter Beträge, legen wir Ihnen Betrugsanzeige bei der Polizei nahe. Mehr dazu lesen Sie im Artikel Wie mache ich eine Anzeige?

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