Handkommunion bei Messe unter Einhaltung klarer
Regeln möglich. Gläubige bleibe weiterhin von Sonntagspflicht entbunden.
Taufen und Trauungen im Familienkreis mit max. 10 Personen.
Eckpunkte für die am Sonntag veröffentlichte Rahmenordnung sind dabei
die zwischen Staat, Kirche und Religionen vereinbarten Auflagen.
Demnach müssen pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des
Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei ein Mindestabstand von
zwei Metern einzuhalten ist.
Weiters ist ein Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine
Tröpfcheninfektion verpflichtend, außer für Kinder bis zum vollendeten
sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel
Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln
sind durch eigene Ordnerdienste sicherzustellen.
Grundsätzlich halten die Bischöfe fest, dass es sich bei den
vorliegenden Regeln um eine erste, sehr eingeschränkte Stufe für
gottesdienstliche Feiern handelt; eine Anpassung werde gemäß der
weiteren Entwicklung der Pandemie erfolgen. "Für diese erste Stufe sind
die Gläubigen weiterhin von der Sonntagspflicht entbunden. Es ist
weiterhin vor allem die Zeit der Hauskirche", betont die
Bischofskonferenz.
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