21.6.16

 

Muss VfGH die Hofburg-Wahl jetzt aufheben?

Die Zeugenbefragung zeigt: Manch Wahlkommission geht mit dem Gesetz locker um.

Ist Österreich eine Bananen-Republik? Um diese Frage dreht sich die Verhandlung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), die am Montag startete. Die ersten Zeugenbefragungen legen nahe, die Frage mit "eher ja" zu beantworten.

Die 14 Höchstrichter unter der Leitung von VfGH-Präsident Gerhart Holzinger setzen sich mit den Vorwürfen der von der FPÖ eingebrachten Wahlanfechtung auseinander. Diese lauten: Briefwahlkarten wurden zu früh geöffnet, zu früh und teils von unbefugten Personen ausgezählt.

Wahl-Beisitzer: »Weil es immer schon so war«
Nun wurden die ersten Zeugen aus den Bezirken Innsbruck-Land, Südost-Steiermark und Villach befragt. Am Nachmittag waren auch Vertreter aus Villach-Land, Kitzbühel und Schwaz an der Reihe. Die Befragungen ergaben ein Sittenbild des österreichischen umgangs mit dem gesetz. Die halb entschuldigenden aussagen reichten von "Das hab ich nicht gewusst" über "Das war immer schon so" bis zu "Ich hatte vollstes Vertrauen in die Behörde". Die Vorwürfe der FPÖ bestätigten sich im großen und ganzen. Wohlgemerkt unterschrieben auch die meisten FPÖ-Beisitzer Protokolle mit falschem Inhalt, die sie nicht gelesen hatten.

Glaube an Rechtsstaat und Höchstgerichte gefährdet
"Ein unglaublicher Sauhaufen", kriegt sich Verfassungsjurist Heinz Mayer kaum mehr ein. Insider gehen davon aus, dass der VfgH kaum mehr daran vorbeikommt, die Wahl aufzuheben. Zu hören ist, der Präsident wolle ein Exempel statuieren. gegenmeinung: Es geht ausschließlich darum, ob die unregelmäßigkeiten das Ergebnis beeinf lussen. nur dann kann die Wahl aufgehoben werden.

 Mehr

Mayer: »Unglaublicher Sauhaufen am Werk«

ÖSTERREICH: Wie beurteilen Sie die von den Zeugen beschriebenen Vorgänge?
HEInz MayER: na, unglaublich! Das ist offenbar ein Sauhaufen, ein extrem schlampiger. Man muss doch bei einer Bundespräsidentenwahl wissen, wenn eh schon ein knappes Ergebnis vorausgesagt wird, dass man das genau und korrekt macht.
ÖSTERREICH: Es ist die Frage aufgekommen, ob die Wahlkommission auszählen muss oder ob das auch Mitarbeiter machen können
MayER: nach Paragraf 14 des Bundespräsidentenwahlge setzes müssen sie anwesend sein. Sie können nur ermächtigt werden, "unaufschiebbare dringende Maßnahmen" allein zu treffen. aber unaufschiebbar war da nichts.
ÖSTERREICH: Muss die Wahl wiederholt werden?
MayER: nur, wenn es Einfluss auf das Ergebnis gibt.

Comments: Kommentar veröffentlichen

<< Home

This page is powered by Blogger. Isn't yours?