22.6.17
Elternrecht achten – Indoktrinierende Sexualerziehung sofort stoppen!
Der
Verfassungsrechtler, Prof. Dr. Christian Winterhoff, hat es in seinem
Vortrag bei unserem Symposium "Sexualpädagogik der Vielfalt - Kritik
einer herrschenden Lehre" auf den ebenso einfachen wie schockierenden
Punkt gebracht: Der Hessische Sexualerziehungs-Lehrplan verstößt sowohl
gegen das Grundgesetz als auch gegen das Hessische Schulgesetz. Das
elterliche Erziehungsrecht hat im Bereich der Sexualerziehung Vorrang
vor dem Erziehungsauftrag des Staates.
Lassen Sie uns diese Fakten jetzt mit einer eindrucksvollen Demonstration auf die Straße bringen! Nur durch große öffentliche Aufmerksamkeit werden wir mit unseren berechtigten Forderungen zum Schutz unserer Kinder und gegen Indoktrination im Klassenzimmer an den entscheidenden Stellen gehört werden. Mit dieser nächsten DEMO FÜR ALLE fordern wir die Rückkehr zur Verfassung. Der Hessische Kultusminister Ralph Alexander Lorz (CDU) muß den Sexuallehrplan einkassieren!
www.demofueralle.de
Lassen Sie uns diese Fakten jetzt mit einer eindrucksvollen Demonstration auf die Straße bringen! Nur durch große öffentliche Aufmerksamkeit werden wir mit unseren berechtigten Forderungen zum Schutz unserer Kinder und gegen Indoktrination im Klassenzimmer an den entscheidenden Stellen gehört werden. Mit dieser nächsten DEMO FÜR ALLE fordern wir die Rückkehr zur Verfassung. Der Hessische Kultusminister Ralph Alexander Lorz (CDU) muß den Sexuallehrplan einkassieren!
www.demofueralle.de
19.6.17
Die Erweiterung der Genfer Flüchtlingskonvention
Das Abkommen für Schutzbedürftige aus aller Welt
Die
Genfer Flüchtlingskonvention: jenes rechtlich-politische Bauwerk, das 1951
verabschiedet und 1967, vor 50 Jahren um essenzielle Zusätze erweitert wurde,
prägt die Flüchtlingspolitik bis heute. Es regelt die Frage, wie die
internationale Gemeinschaft mit Menschen umgeht, die ihre Heimat verlassen
müssen.
Schon zu
Beginn des 20. Jahrhunderts entwickelte der Völkerbund erste rechtliche Konzepte
zum Schutz von Flüchtlingen. Ausschlaggebend dafür waren historische Ereignisse
wie der Genozid an den Armeniern 1915/16, die russische Oktoberrevolution 1917,
die Machtergreifung Mussolinis 1925 und später der Nationalsozialismus.
Dass Flüchtlinge eines besonderen Schutzes bedürfen, wurde zunehmend anerkannt. Wie so ein Schutz und solche Rechte in einem fremden Land aussehen können - und wann jemand tatsächlich als Flüchtling gilt, wurde von der Nachfolgeorganisation des Völkerbunds, den Vereinten Nationen, festgelegt.
1951
verabschiedete sie die Genfer Flüchtlingskonvention, die eigentlich
"Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge" heißt.
Anfangs beschäftigte sich die Flüchtlingskonvention vor allem mit dem Schutz europäischer Flüchtlinge nach dem 2. Weltkrieg. 1967 wurde das Protokoll erweitert, um den geänderten Bedingungen von Flüchtlingen gerecht zu werden, und gilt als das erste völkerrechtlich bindende, mulitlaterale Abkommen zum Schutz von Flüchtlingen.
Anerkannt ist jede Person, die aus "wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung aufgrund ihrer Rasse, Religion Nationalität, politischen Überzeugung oder wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe ihr Heimatland verlassen musste".
Die
politische Lage sieht 50 Jahre nach der Festlegung der Konvention anders aus.
Kriegsgebiete haben sich verlagert, Fluchtrouten haben sich verändert wie auch
die politische und wirtschaftliche Situation der Aufnahmestaaten. Insgesamt 147
Staaten sind bisher der Genfer Flüchtlingskonvention und/oder dem Protokoll von
1967 beigetreten. Stehen diese Staaten heute im Zeichen der Flüchtlingskrise
noch zu dem, was sie vor einem halben Jahrhundert unterschrieben haben? Und
wird das Abkommen dem heutigen Phänomen der Massenflucht noch gerecht?
Was bringen Revolutionen?
Zur Anatomie gewaltsamer Umstürze
Vor 100
Jahren fegte die Oktoberrevolution in Russland die alte bürgerlich-feudale
Ordnung hinweg. Was als gewaltsamer Aufbruch in eine neue, angeblich gerechtere
Gesellschaftsordnung begann, endete in einer monströsen Despotie. Der Stalinsche
Terror forderte - zumindest - drei Millionen Tote. Zuvor war bereits der
russische Bürgerkrieg in eine beispiellose Orgie der Gewalt ausgeartet:
"Überall löste Gewalt sich von den Zwecken, die sie erfüllen sollte",
analysiert der Berliner Historiker Jörg Baberowski.
Einer der
Gründe: "Niemand, der tötete und folterte, musste während des Russischen
Bürgerkriegs damit rechnen, bestraft zu werden. Die Opfer wurden in siedendes
Wasser geworfen, gehäutet, gepfählt, bei lebendigem Leib verbrannt, begraben
oder in winterlicher Kälte nackt auf die Straße getrieben und mit Wasser
übergossen".
Die maßlose Eskalation von Mordlust und Gewalt - ist sie eine zwangsläufige Folge von Revolutionen?
Das ist
eine der Fragen, die die Geschichtswissenschaft auch hundert Jahre nach dem
Leninschen Staasstreich umtreibt. Andere Fragestellungen, die in der Scientific
Community diskutiert werden: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit
es zu "revolutionäre Situationen" kommt? Gibt es so etwas wie eine typische
Verlaufsformen von Revolutionen? Und warum münden gewalttätige Umstürze so oft
in Terror und Gewalt, wo sie den Menschen doch eigentlich Freiheit und
Selbstbestimmung bringen wollten?
LITERATUR:
Gero von Randow: "Wenn das Volk sich erhebt - Schönheit und Schrecken der Revolution", Kiepenheuer und Witsch, Köln, 314 Seiten, ISBN: 9783462048766
Hanna Arendt: "Über die Revolution", Piper, München, 432 Seiten, IBSN: 9783492264778
Verena Moritz: "1917 - Österreichische Stimmen zur Russischen Revolution", Residenz-Verlag, Salzburg, 288 Seiten, ISBN: 9783701745517
Jörg Baberowski: "Räume der Gewalt", S. Fischer, Frankfurt am Main, 272 Seiten, ISBN: 9783100048189
Gero von Randow: "Wenn das Volk sich erhebt - Schönheit und Schrecken der Revolution", Kiepenheuer und Witsch, Köln, 314 Seiten, ISBN: 9783462048766
Hanna Arendt: "Über die Revolution", Piper, München, 432 Seiten, IBSN: 9783492264778
Verena Moritz: "1917 - Österreichische Stimmen zur Russischen Revolution", Residenz-Verlag, Salzburg, 288 Seiten, ISBN: 9783701745517
Jörg Baberowski: "Räume der Gewalt", S. Fischer, Frankfurt am Main, 272 Seiten, ISBN: 9783100048189