22.6.17

 

Elternrecht achten – Indoktrinierende Sexualerziehung sofort stoppen!

Der Verfassungsrechtler, Prof. Dr. Christian Winterhoff, hat es in seinem Vortrag bei unserem Symposium "Sexualpädagogik der Vielfalt - Kritik einer herrschenden Lehre" auf den ebenso einfachen wie schockierenden Punkt gebracht: Der Hessische Sexualerziehungs-Lehrplan verstößt sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen das Hessische Schulgesetz. Das elterliche Erziehungsrecht hat im Bereich der Sexualerziehung Vorrang vor dem Erziehungsauftrag des Staates.

Lassen Sie uns diese Fakten jetzt mit einer eindrucksvollen Demonstration auf die Straße bringen! Nur durch große öffentliche Aufmerksamkeit werden wir mit unseren berechtigten Forderungen zum Schutz unserer Kinder und gegen Indoktrination im Klassenzimmer an den entscheidenden Stellen gehört werden. Mit dieser nächsten DEMO FÜR ALLE fordern wir die Rückkehr zur Verfassung. Der Hessische Kultusminister Ralph Alexander Lorz (CDU) muß den Sexuallehrplan einkassieren!


www.demofueralle.de
 

19.6.17

 

Die Erweiterung der Genfer Flüchtlingskonvention


Das Abkommen für Schutzbedürftige aus aller Welt 


Die Genfer Flüchtlingskonvention: jenes rechtlich-politische Bauwerk, das 1951 verabschiedet und 1967, vor 50 Jahren um essenzielle Zusätze erweitert wurde, prägt die Flüchtlingspolitik bis heute. Es regelt die Frage, wie die internationale Gemeinschaft mit Menschen umgeht, die ihre Heimat verlassen müssen.

Schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts entwickelte der Völkerbund erste rechtliche Konzepte zum Schutz von Flüchtlingen. Ausschlaggebend dafür waren historische Ereignisse wie der Genozid an den Armeniern 1915/16, die russische Oktoberrevolution 1917, die Machtergreifung Mussolinis 1925 und später der Nationalsozialismus. 

Dass Flüchtlinge eines besonderen Schutzes bedürfen, wurde zunehmend anerkannt. Wie so ein Schutz und solche Rechte in einem fremden Land aussehen können - und wann jemand tatsächlich als Flüchtling gilt, wurde von der Nachfolgeorganisation des Völkerbunds, den Vereinten Nationen, festgelegt. 

1951 verabschiedete sie die Genfer Flüchtlingskonvention, die eigentlich "Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge" heißt. 

Anfangs beschäftigte sich die Flüchtlingskonvention vor allem mit dem Schutz europäischer Flüchtlinge nach dem 2. Weltkrieg. 1967 wurde das Protokoll erweitert, um den geänderten Bedingungen von Flüchtlingen gerecht zu werden, und gilt als das erste völkerrechtlich bindende, mulitlaterale Abkommen zum Schutz von Flüchtlingen. 

Anerkannt ist jede Person, die aus "wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung aufgrund ihrer Rasse, Religion Nationalität, politischen Überzeugung oder wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe ihr Heimatland verlassen musste".

Die politische Lage sieht 50 Jahre nach der Festlegung der Konvention anders aus. Kriegsgebiete haben sich verlagert, Fluchtrouten haben sich verändert wie auch die politische und wirtschaftliche Situation der Aufnahmestaaten. Insgesamt 147 Staaten sind bisher der Genfer Flüchtlingskonvention und/oder dem Protokoll von 1967 beigetreten. Stehen diese Staaten heute im Zeichen der Flüchtlingskrise noch zu dem, was sie vor einem halben Jahrhundert unterschrieben haben? Und wird das Abkommen dem heutigen Phänomen der Massenflucht noch gerecht?


 

Was bringen Revolutionen?


Zur Anatomie gewaltsamer Umstürze 


Vor 100 Jahren fegte die Oktoberrevolution in Russland die alte bürgerlich-feudale Ordnung hinweg. Was als gewaltsamer Aufbruch in eine neue, angeblich gerechtere Gesellschaftsordnung begann, endete in einer monströsen Despotie. Der Stalinsche Terror forderte - zumindest - drei Millionen Tote. Zuvor war bereits der russische Bürgerkrieg in eine beispiellose Orgie der Gewalt ausgeartet: "Überall löste Gewalt sich von den Zwecken, die sie erfüllen sollte", analysiert der Berliner Historiker Jörg Baberowski. 

Einer der Gründe: "Niemand, der tötete und folterte, musste während des Russischen Bürgerkriegs damit rechnen, bestraft zu werden. Die Opfer wurden in siedendes Wasser geworfen, gehäutet, gepfählt, bei lebendigem Leib verbrannt, begraben oder in winterlicher Kälte nackt auf die Straße getrieben und mit Wasser übergossen".

Die maßlose Eskalation von Mordlust und Gewalt - ist sie eine zwangsläufige Folge von Revolutionen? 

Das ist eine der Fragen, die die Geschichtswissenschaft auch hundert Jahre nach dem Leninschen Staasstreich umtreibt. Andere Fragestellungen, die in der Scientific Community diskutiert werden: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit es zu "revolutionäre Situationen" kommt? Gibt es so etwas wie eine typische Verlaufsformen von Revolutionen? Und warum münden gewalttätige Umstürze so oft in Terror und Gewalt, wo sie den Menschen doch eigentlich Freiheit und Selbstbestimmung bringen wollten?

 

LITERATUR:
Gero von Randow: "Wenn das Volk sich erhebt - Schönheit und Schrecken der Revolution", Kiepenheuer und Witsch, Köln, 314 Seiten, ISBN: 9783462048766

Hanna Arendt: "Über die Revolution", Piper, München, 432 Seiten, IBSN: 9783492264778
Verena Moritz: "1917 - Österreichische Stimmen zur Russischen Revolution", Residenz-Verlag, Salzburg, 288 Seiten, ISBN: 9783701745517

Jörg Baberowski: "Räume der Gewalt", S. Fischer, Frankfurt am Main, 272 Seiten, ISBN: 9783100048189


This page is powered by Blogger. Isn't yours?