19.6.17
Die Erweiterung der Genfer Flüchtlingskonvention
Das Abkommen für Schutzbedürftige aus aller Welt
Die
Genfer Flüchtlingskonvention: jenes rechtlich-politische Bauwerk, das 1951
verabschiedet und 1967, vor 50 Jahren um essenzielle Zusätze erweitert wurde,
prägt die Flüchtlingspolitik bis heute. Es regelt die Frage, wie die
internationale Gemeinschaft mit Menschen umgeht, die ihre Heimat verlassen
müssen.
Schon zu
Beginn des 20. Jahrhunderts entwickelte der Völkerbund erste rechtliche Konzepte
zum Schutz von Flüchtlingen. Ausschlaggebend dafür waren historische Ereignisse
wie der Genozid an den Armeniern 1915/16, die russische Oktoberrevolution 1917,
die Machtergreifung Mussolinis 1925 und später der Nationalsozialismus.
Dass Flüchtlinge eines besonderen Schutzes bedürfen, wurde zunehmend anerkannt. Wie so ein Schutz und solche Rechte in einem fremden Land aussehen können - und wann jemand tatsächlich als Flüchtling gilt, wurde von der Nachfolgeorganisation des Völkerbunds, den Vereinten Nationen, festgelegt.
1951
verabschiedete sie die Genfer Flüchtlingskonvention, die eigentlich
"Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge" heißt.
Anfangs beschäftigte sich die Flüchtlingskonvention vor allem mit dem Schutz europäischer Flüchtlinge nach dem 2. Weltkrieg. 1967 wurde das Protokoll erweitert, um den geänderten Bedingungen von Flüchtlingen gerecht zu werden, und gilt als das erste völkerrechtlich bindende, mulitlaterale Abkommen zum Schutz von Flüchtlingen.
Anerkannt ist jede Person, die aus "wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung aufgrund ihrer Rasse, Religion Nationalität, politischen Überzeugung oder wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe ihr Heimatland verlassen musste".
Die
politische Lage sieht 50 Jahre nach der Festlegung der Konvention anders aus.
Kriegsgebiete haben sich verlagert, Fluchtrouten haben sich verändert wie auch
die politische und wirtschaftliche Situation der Aufnahmestaaten. Insgesamt 147
Staaten sind bisher der Genfer Flüchtlingskonvention und/oder dem Protokoll von
1967 beigetreten. Stehen diese Staaten heute im Zeichen der Flüchtlingskrise
noch zu dem, was sie vor einem halben Jahrhundert unterschrieben haben? Und
wird das Abkommen dem heutigen Phänomen der Massenflucht noch gerecht?