2.10.16

 

Wer ist „Flüchtling“?

Ein Flüchtling verlässt seine Heimat, weil er um sein Leben fürchtet, entweder als Angehöriger einer verfolgten Bevölkerungsgruppe (Flüchtling nach der Flüchtlingskonvention) oder weil er vor Krieg, Bomben und Granaten flüchtet (Kriegsflüchtling). Normalerweise hofft er, dass die Gefahrensituation einmal zu Ende geht, dass das Regime gestürzt wird, das ihn verfolgt, oder dass der Krieg beendet wird, vor dem er geflüchtet ist. Dann will er wieder in die Heimat zurückkehren, denn dort fühlt er sich zu Hause, dort hat er seine Kontakte, dort spricht man seine Sprache, dort ist seine Integration in Gesellschaft und Arbeitswelt am leichtesten möglich. Er kommt also zu uns, um hier Schutz nur für die Dauer der Gefahrensituation in seiner Heimat zu suchen. Es endet ja auch sein Asylanspruch, wenn diese Gefahr nicht mehr besteht. Ein Flüchtling hat also grundsätzlich nicht die Absicht, auf Dauer hierzubleiben. Davon zu unterscheiden sind die Leute, die gekommen sind, um auf Dauer hier zu bleiben und die keinen Fluchtgrund und damit auch keinen Anspruch auf Asyl haben. Sie versuchen, hier ihre Lebenssituation zu verbessern. Sie sind „Wirtschaftsmigranten“, also Trittbrettfahrer der Flüchtlingswelle. Da sie allerdings - meist völlig zu Unrecht - einen Asylantrag stellen, muss der in einem - leider lang dauernden - Verfahren geprüft werden. Wenn der Asylantrag abgelehnt wird, dann müssten sie das Land verlassen. Meistens ist allerdings eine Rückführung in ihr Heimatland oder in ein sicheres Herkunftsland nicht möglich. Sie bleiben also - zu Unrecht - in Österreich und müssen von Österreich zulasten der Steuerzahler versorgt werden. Nach Schätzungen handelt es sich dabei um rund die Hälfte der Leute, die in den letzten zwölf Monaten als Migranten zu uns gekommen sind. In Deutschland sind dies bei einer Million Migranten rund 500.000 Menschen, wie von den deutschen Behörden angenommen wird, in Schweden rund 80.000. In Österreich dürfte es sich um 50.000 von den rund 100.000 Migranten handeln, die in den letzten zwölf Monaten gekommen sind. Nur mit Rückführungsabkommen, die mit den Heimatländern dieser Migranten abgeschlossen werden müssen, lässt sich das Problem lösen. Es ist die Aufgabe der EU und der österreichischen Regierung, solche Abkommen raschestmöglich abzuschließen!


Dr. Peter F. Lang

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