2.10.16
Wer ist „Flüchtling“?
Ein Flüchtling verlässt seine Heimat, weil er um sein Leben fürchtet,
entweder als Angehöriger einer verfolgten Bevölkerungsgruppe (Flüchtling
nach der Flüchtlingskonvention) oder weil er vor Krieg, Bomben und
Granaten flüchtet (Kriegsflüchtling). Normalerweise hofft er, dass die
Gefahrensituation einmal zu Ende geht, dass das Regime gestürzt wird,
das ihn verfolgt, oder dass der Krieg beendet wird, vor dem er
geflüchtet ist. Dann will er wieder in die Heimat zurückkehren, denn
dort fühlt er sich zu Hause, dort hat er seine Kontakte, dort spricht
man seine Sprache, dort ist seine Integration in Gesellschaft und
Arbeitswelt am leichtesten möglich. Er kommt also zu uns, um hier Schutz
nur für die Dauer der Gefahrensituation in seiner Heimat zu suchen. Es
endet ja auch sein Asylanspruch, wenn diese Gefahr nicht mehr besteht.
Ein Flüchtling hat also grundsätzlich nicht die Absicht, auf Dauer
hierzubleiben. Davon zu unterscheiden sind die Leute, die gekommen sind,
um auf Dauer hier zu bleiben und die keinen Fluchtgrund und damit auch
keinen Anspruch auf Asyl haben. Sie versuchen, hier ihre Lebenssituation
zu verbessern. Sie sind „Wirtschaftsmigranten“, also Trittbrettfahrer
der Flüchtlingswelle. Da sie allerdings - meist völlig zu Unrecht -
einen Asylantrag stellen, muss der in einem - leider lang dauernden -
Verfahren geprüft werden. Wenn der Asylantrag abgelehnt wird, dann
müssten sie das Land verlassen. Meistens ist allerdings eine Rückführung
in ihr Heimatland oder in ein sicheres Herkunftsland nicht möglich. Sie
bleiben also - zu Unrecht - in Österreich und müssen von Österreich
zulasten der Steuerzahler versorgt werden. Nach Schätzungen handelt es
sich dabei um rund die Hälfte der Leute, die in den letzten zwölf
Monaten als Migranten zu uns gekommen sind. In Deutschland sind dies bei
einer Million Migranten rund 500.000 Menschen, wie von den deutschen
Behörden angenommen wird, in Schweden rund 80.000. In Österreich dürfte
es sich um 50.000 von den rund 100.000 Migranten handeln, die in den
letzten zwölf Monaten gekommen sind. Nur mit Rückführungsabkommen, die
mit den Heimatländern dieser Migranten abgeschlossen werden müssen,
lässt sich das Problem lösen. Es ist die Aufgabe der EU und der
österreichischen Regierung, solche Abkommen raschestmöglich
abzuschließen!
Dr. Peter F. Lang
Dr. Peter F. Lang