28.9.16

 

Mit den Flüchtlingen kommt die Kinderehe zurück

Hochzeiten unter Kindern waren in Deutschland lange kein Thema - bis jetzt: Hunderte Mädchen verschwinden aus Schulen, weil ihre Eltern einen Mann für sie gefunden haben. Die Politik ist machtlos.

Eigentlich stehen Zwangsehen in Deutschland unter Strafe. Doch Paragraf 237 Strafgesetzbuch greift nicht bei einer religiösen Heirat, wie sie für Pinar vorgesehen war. Imam- oder Sinti-Ehen sind nach deutschem Recht nicht existent, gelten nicht als "echte" Verbindungen. Damit sind sie auch nicht sanktionierbar.
Zwar forderte der Deutsche Juristinnenbund eine Ausweitung auf solche Ehen, als der Straftatbestand eingeführt wurde. Aber das hätte logischerweise bedeutet, dass von einer Imam-Ehe eine Rechtswirkung auf das deutsche Strafrecht ausginge. Das wollte der Gesetzgeber auf keinen Fall. Über die Kinderbräute, die bereits im Ausland verheiratet wurden, kommt das Scharia-Recht aber doch nach Deutschland. Akut wird das Thema durch die Flüchtlinge, die aus Kriegsgebieten eintreffen. Vor allem in Flüchtlingscamps in Jordanien, im Libanon, im Irak und in der Türkei habe sich die Zahl der Zwangsehen erhöht.
Unter Syrern ist laut der Hilfsorganisation SOS-Kinderdörfer mittlerweile bei der Hälfte aller Hochzeiten ein Ehepartner jünger als 18 Jahre. Vor dem Krieg waren es nur 13 Prozent. Eltern glauben, dass die Ehe mit oft deutlich älteren Männern ihre Töchter finanziell und körperlich absichert, sie vor Vergewaltigungen schützt und ihre Ehre sichert. Häufig werde aber auch eine Mitgift gezahlt, um eine Heiratserlaubnis zu erhalten, heißt es.

Was ist wichtiger: Familienschutz oder Kindeswohl?

In Deutschland stellen diese Paare die Juristen vor immense Probleme. Wenn die Eheschließung im Herkunftsland vollzogen wurde, können sich die Behörden nicht mehr auf die Haltung zurückziehen, dass eine religiöse Ehe eigentlich gar nicht existiere. Und damit ist der Konflikt da: Was ist wichtiger, Familienschutz oder Kindeswohl?
Wie kompliziert diese Frage ist, zeigte sich jüngst am Fall eines syrischen Paares. Sie war 14, er 20 und ihr Cousin, als sie in Syrien heirateten. Kurz danach machten sich die beiden übers Meer auf den Weg nach Deutschland – und wurden hier prompt voneinander getrennt. Schließlich ist hierzulande allein schon Sex mit einer 14-Jährigen strafbar, von Ehe gar nicht zu reden.
Das Jugendamt Aschaffenburg steckte das Mädchen in eine Unterkunft für unbegleitete Jugendliche und setzte einen Vormund ein. Zwar wollte das Paar unbedingt weiter zusammenleben, verweigerte dabei Deutsch- und Integrationskurse und beteuerte die gegenseitige Liebe. Dennoch durften sie sich nur zwei Stunden pro Woche sehen – unter Aufsicht, um eine Schwangerschaft zu vermeiden. Das Paar verstand die Welt nicht mehr.
Der Ehemann klagte und bekam am Oberlandesgericht Bamberg Recht. Die Ehe muss anerkannt werden, das Jugendamt hat das Mädchen zu ihrem Mann ziehen zu lassen. Die Richter hielten sich dabei an einen in Deutschland gepflegten Usus: Was im Ausland nach dort gültigem Recht entstand, wird hier anerkannt, so lange es nicht klar gegen die öffentliche Ordnung verstößt. Das wäre etwa bei einer Mehrehe der Fall.

Wenn es um Kinderehe geht, sind Behörden hilflos

Frauenrechtsorganisationen halten das Bamberger Urteil für ein fatales Signal. Wenn das Jugendamt keine Vormundschaft hat und die Ehe anerkannt wird, dann hat der deutsche Staat keine Zugangsmöglichkeiten mehr zu dem Kind", kritisiert Christa Stolle, die Bundesgeschäftsführerin von Terre des Femmes.
Rechtswissenschaftler bezweifeln allerdings, dass Gerichte und Ämter für solche Fragen ausreichend gewappnet sind. "In den Fällen, die wir momentan vor Gericht erleben, wirken die Behörden zunehmend hilflos", sagt der Islamwissenschaftler und Jurist Mathias Rohe, der das Zentrum für Islam und Recht in Europa an der Universität Erlangen leitet. Der Bamberger Fall liegt nun beim Bundesgerichtshof.
Wie viele Kinderehefrauen nach Deutschland kommen oder hier verheiratet werden, weiß niemand. Die Behörden in Bayern nannten für den Freistaat Ende April die Zahl von 161 Fällen von verheirateten Asylbewerbern unter 16 Jahren und 550 Fällen unter 18 Jahren.
In Nordrhein-Westfalen waren es zur Jahresmitte 188 Fälle, in Baden-Württemberg war die Rede von 177 minderjährigen Flüchtlingsehefrauen, in Rheinland-Pfalz von 130 bis 150, die seit Januar 2015 eingereist waren. Doch weil überall unterschiedlich erfasst wird und teilweise auch gar nicht, sind diese Angaben unzuverlässig.

Das jüngste Mädchen war erst neun Jahre alt

Anlass zur Sorge geben auch Erkenntnisse aus den Niederlanden, wo das Sozialministerium eine Studie zu Zwangsverheiratungen erstellen ließ. Sie löste einen Schock aus – das Problem ist viel größer als gedacht. "Wir beobachten, dass die Zahl der Kinder, die zwangsverheiratet einreisen, enorm zunimmt", sagte Marc Dullaert von der Taskforce "Children on the Move", der sich 33 Länder angeschlossen haben. Das gelte auch für andere europäische Länder. Eine Registrierung sei sehr schwierig. "Deshalb werden wir dauernd mit Zahlen konfrontiert, die in Wirklichkeit viel höher sind."
Was in Moscheen oder privaten Räumen los ist, kann man nur ahnen. Einen vagen Hinweis, wie groß die Dunkelziffer auch in Deutschland sein muss, liefert eine fünf Jahre alte Erhebung des Bundesfamilienministeriums. Es hatte bei Beratungsstellen abgefragt, wie viele Menschen im einem Jahr um Hilfe oder Beistand wegen drohender oder vollzogener Zwangsheirat gebeten hätten. Unter 3443 Personen war ein Drittel noch nicht volljährig. Das jüngste Mädchen, das zur Beratung kam, war neun Jahre alt

Ein Problem ist die Idee von der jungfräulichen Ehe

Wie wirkungslos die Instrumente der Ämter zuweilen sind, erzählt auch Emel Altintas, Geschäftsführerin des Vereins Apeiros in Leverkusen, der gemeinsam mit Lehrern Schulverweigerer wieder in die Klassen zurückzuholt.
"Einmal saß ich mit Lehrern bei einem Gespräch mit einem Roma-Vater, dessen Kind plötzlich völlig der Schule ferngeblieben war. Ich versuchte, ihn zu überzeugen, indem ich sagte, dass sonst ein Bußgeld fällig würde, bis zu 300 Euro", erinnert sich Altintas. "Der Mann zog sein Portemonnaie aus der Tasche, legte 300 Euro auf den Tisch und sagte: Hier ist das Geld. Ist die Sache jetzt erledigt?" Auch Jurist Rohe erklärt: "Der Staat tut sich generell in Milieus schwer, die weit von der Mehrheitsgesellschaft entfernt sind und über einen starken inneren Zusammenhalt verfügen."
Frauenrechtsorganisationen zufolge ist ein Grund für das junge Alter der Bräute die Familienehre, die an der Jungfräulichkeit hängt: Man will sozusagen auf Nummer sicher gehen. Laut Ortrud Krickau, einer auf nicht sesshafte Völker spezialisierten Ethnologin, fehlen zudem in der Roma-Kultur religiöse Übergangsrituale vom Kind zum Erwachsenen, wie sie das Christentum etwa in der Konfirmation oder Firmung pflegt. Der Eintritt ins Erwachsenenalter werde häufig mit einer Eheschließung vollzogen, der erste Geschlechtsverkehr verpflichte nach Roma-Recht dann direkt zur Heirat.
Zumindest was die im Ausland geschlossenen Ehen angeht, ist die deutsche Politik dabei, das Problem zu erkennen. Die Justizminister von Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen mit einer gemeinsamen Initiative eine Rechtsanpassung erreichen. Die Ehemündigkeit soll sich künftig stets nach deutschem Recht richten. Damit wäre das Alter von 16 Jahren als Untergrenze gesetzt. "14- und 15-jährige Mädchen gehören in die Schule und nicht vor den Traualtar", formulierten die beiden Minister in einem Brief, den sie Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zuschickten.
"Wenn Mädchen oder junge Frauen verheiratet werden, beruht der Wille zur Ehe nur in den seltensten Fällen auf Liebe", sagt Thomas Kutschaty (SPD), der Justizminister von Nordrhein-Westfalen. Der Sozialdemokrat will Kinderehen verhindern helfen, auch weil oft ältere Männer die Not von Familien ausnutzten. "Das hinterlässt Wunden, die ein Leben lang nicht heilen." Gemeinsam mit seinem bayerischen Kollegen Winfried Bausback (CSU) hat er eine Initiative angeschoben, an deren Ende ein klares Nein der deutschen Rechtsordnung zu Kinderehen mit unter 16-jährigen Mädchen stehen soll.

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