25.1.17

 

Adresshandel – die Datenvergewaltigung



Haben Sie schon einmal ein Abo abgeschlossen? Vielleicht eine Tageszeitung bezogen oder an einem Gewinnspiel teilgenommen? Dann können Sie sich sicher sein, dass Ihre Adresse bereits verkauft wurde. An wen? Das ist oftmals nicht genau zu ermitteln. Das fiese Geschäft mit Ihren Adressdaten boomt. Erfahren Sie, wie Sie sich davor schützen können und was Sie tun können, wenn Ihre Adresse bereits verkauft wurde. 

Wenn am Abend das Telefon bei Familie Maier klingelt, geht ein kollektives Stöhnen durch das Wohnzimmer. Meist klingelt das Telefon zur Zeit des Abendessens oder zur Primetime, auf jeden Fall dann, wenn alle Familienmitglieder garantiert zuhause sind. Das Telefon zeigt meistens keine Nummer an und wer den Hörer abnimmt, erlebt immer wieder neue Szenarien. Vom Lottogewinn, mit der Bitte um Nennung der Bankdaten über die Teilnahme an einem Gewinnspiel und einem Adressabgleich. Fragt man dann gezielt nach, woher die Telefonnummer bekannt ist, wird entweder geschwiegen oder ausgewichen. „Sie haben mal an einem Gewinnspiel teilgenommen!“, flötet dann die Stimme im Telefon.
Tatsächlich beziehen Adresshändler ihre Adressen zu einem großen Teil aus Gewinnspielen. Ein anderer Teil kommt aus Abonnementverträgen zustande oder auch durch Onlineshopping. Aufmerksame User kennen die Absätze, in denen man der Firma XYZ die Genehmigung erteilt, die Kontaktdaten zu Werbezwecken verwenden zu dürfen. Schon ist das Kind in den Brunnen und die Adresse in einen Pool gigantischen Ausmaßes gefallen. Nicht selten umfassen diese Adressenpools Tausende von Adressen, fein säuberlich sortiert nach Geschlecht, Ausbildung, aktiven Käufen bei einigen Onlinehändlern oder gar nach Spendenbewusstsein.
Bis auf die Werbeanrufe und die alltägliche Flut an Werbebriefen in der Post, bekommt man als Opfer oft gar nichts mit. Bis dann vielleicht einmal die Bank anruft und aktuelle Gehaltsabrechnungen haben möchte oder der Kredit, der sich gut angehört hat, plötzlich teurer wird als gedacht, weil man als Risikokunde bewertet wird. Die Daten, die im Internet kursieren, ob nun bei Adresshändlern oder Online-Shops, finden immer ihren Weg in Bereiche des alltäglichen Lebens.
Doch was können Sie dagegen tun? In erster Linie sollten Sie darauf achten, dass Sie der Verwendung Ihrer Kontaktdaten zu Werbezwecken vehement widersprechen. Streichen Sie die Klause auf entsprechenden Verträgen durch oder setzen Sie den Haken im Onlineformular nicht.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz können Sie darüber hinaus an jede beliebige Firma ein Auskunftsbegehren versenden. Die angeschriebenen Firmen müssen Ihnen innerhalb von acht Wochen darüber Auskunft geben, welche Daten über Sie im Firmenpool bestehen. Übrigens einmal im Jahr kostenlos!
Darüber hinaus können Sie sich in die Robinson-Liste eintragen. Dadurch werden Sie aus den Listen der Direktvertriebler und Adresshändler gestrichen und sollten – im Idealfall – keine unerwünschte Werbung mehr bekommen.
Und für die Zukunft? Sie sind der alleinige Besitzer Ihrer persönlichen Daten, lassen Sie nicht zu, dass man Sie und Ihre Daten vergewaltigt und benutzt. Seien Sie in Zukunft aufmerksamer, wann und an wen Sie Ihre Daten freigeben!



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