25.1.17
Adresshandel – die Datenvergewaltigung
Haben Sie
schon einmal ein Abo abgeschlossen? Vielleicht eine Tageszeitung bezogen oder
an einem Gewinnspiel teilgenommen? Dann können Sie sich sicher sein, dass Ihre
Adresse bereits verkauft wurde. An wen? Das ist oftmals nicht genau zu
ermitteln. Das fiese Geschäft mit Ihren Adressdaten boomt. Erfahren Sie, wie
Sie sich davor schützen können und was Sie tun können, wenn Ihre Adresse
bereits verkauft wurde.
Wenn am
Abend das Telefon bei Familie Maier klingelt, geht ein kollektives Stöhnen
durch das Wohnzimmer. Meist klingelt das Telefon zur Zeit des Abendessens oder
zur Primetime, auf jeden Fall dann, wenn alle Familienmitglieder garantiert
zuhause sind. Das Telefon zeigt meistens keine Nummer an und wer den Hörer
abnimmt, erlebt immer wieder neue Szenarien. Vom Lottogewinn, mit der Bitte um
Nennung der Bankdaten über die Teilnahme an einem Gewinnspiel und einem
Adressabgleich. Fragt man dann gezielt nach, woher die Telefonnummer bekannt
ist, wird entweder geschwiegen oder ausgewichen. „Sie haben mal an einem
Gewinnspiel teilgenommen!“, flötet dann die Stimme im Telefon.
Tatsächlich
beziehen Adresshändler ihre Adressen zu einem großen Teil aus Gewinnspielen.
Ein anderer Teil kommt aus Abonnementverträgen zustande oder auch durch
Onlineshopping. Aufmerksame User kennen die Absätze, in denen man der Firma XYZ
die Genehmigung erteilt, die Kontaktdaten zu Werbezwecken verwenden zu dürfen.
Schon ist das Kind in den Brunnen und die Adresse in einen Pool gigantischen
Ausmaßes gefallen. Nicht selten umfassen diese Adressenpools Tausende von
Adressen, fein säuberlich sortiert nach Geschlecht, Ausbildung, aktiven Käufen bei
einigen Onlinehändlern oder gar nach Spendenbewusstsein.
Bis auf
die Werbeanrufe und die alltägliche Flut an Werbebriefen in der Post, bekommt
man als Opfer oft gar nichts mit. Bis dann vielleicht einmal die Bank anruft
und aktuelle Gehaltsabrechnungen haben möchte oder der Kredit, der sich gut
angehört hat, plötzlich teurer wird als gedacht, weil man als Risikokunde
bewertet wird. Die Daten, die im Internet kursieren, ob nun bei Adresshändlern
oder Online-Shops, finden immer ihren Weg in Bereiche des alltäglichen Lebens.
Doch was
können Sie dagegen tun? In erster Linie sollten Sie darauf achten, dass Sie der
Verwendung Ihrer Kontaktdaten zu Werbezwecken vehement widersprechen. Streichen
Sie die Klause auf entsprechenden Verträgen durch oder setzen Sie den Haken im
Onlineformular nicht.
In
Deutschland, Österreich und der Schweiz können Sie darüber hinaus an jede
beliebige Firma ein Auskunftsbegehren versenden. Die angeschriebenen Firmen
müssen Ihnen innerhalb von acht Wochen darüber Auskunft geben, welche Daten
über Sie im Firmenpool bestehen. Übrigens einmal im Jahr kostenlos!
Darüber
hinaus können Sie sich in die Robinson-Liste eintragen. Dadurch werden Sie aus
den Listen der Direktvertriebler und Adresshändler gestrichen und sollten – im
Idealfall – keine unerwünschte Werbung mehr bekommen.
Und für
die Zukunft? Sie sind der alleinige Besitzer Ihrer persönlichen Daten, lassen
Sie nicht zu, dass man Sie und Ihre Daten vergewaltigt und benutzt. Seien Sie
in Zukunft aufmerksamer, wann und an wen Sie Ihre Daten freigeben!