23.9.17

 

Verhältnis von Staat und Gesellschaft.

Staatlichkeit beeinflusst Denken und Handeln der Bürger. Staatliche Forderungen, Leistungen und Zumutungen wirken sich auf die Lebensentwürfe und Chancengleichheit der einzelnen Menschen aus. Der Staat erzielt also Wirkungen mit seinem Bildungs-, Fürsorge- und Kontrollapparat.
In Österreich, wie überall auch, haben verschiedene Formen von Staatlichkeit im Laufe der Zeit auf die Gesellschaft eingewirkt und sie verändert - zugleich forderte eine sich verändernde Gesellschaft auch immer wieder staatliche Veränderungen. Diese wechselseitige Beziehung lässt sich bereits seit den Habsburgern nachverfolgen: Die Monarchie scheiterte als Staat, weil sie nicht genug Integrationspotential innehatte. Doch ihre Rechtsordnung, ihre Verfassung und Behördenkultur prägte die nachfolgenden Staatssysteme. In der Ersten Republik wird das Parteibuch ein wichtiges Kriterium für die soziale Zugehörigkeit. Nach den Erfahrungen mit dem Faschismus und dem Leben unter Besatzungsmächten stehen im Österreich der Zweiten Republik der Sozialstaat und die Sozialpartnerschaft im Zentrum der Staatlichkeit. Zugleich findet der Schriftsteller Thomas Bernhard harte Worte über den Bürger der Zweiten Republik: "Wenn wir Menschen sehen, sehen wir nur Staatsmenschen, Staatsdiener, wie ganz richtig gesagt wird, keine natürlichen Menschen sehen wir, sondern durch und durch unnatürlich gewordene Staatsmenschen als Staatsdiener, die ihr ganzes Leben dem Staat dienen und also ihr ganzes Leben der Unnatur dienen".
Die heutige Mitgliedschaft in der Europäischen Union und das Subsidiaritätsprinzip verändert wiederum das Verständnis vom Staat - und wirft Fragen für die Zukunft des traditionellen Staates auf.

Ö1
 

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