Das Jahr 2018 bringt eine weitere
Verbesserung für Bankkunden. Sie haften bei Missbrauch ihrer Bankomat-
oder Kreditkarte oder ihres Online-Bankings für entstandene Schäden nur
noch bis maximal 50 Euro, solange die Karte oder das Online-Konto nicht
gesperrt wurden. Bisher waren es bis zu 150 Euro. Lediglich bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften die Bankkunden auch weiterhin
unbeschränkt.
Zudem dürfen Händler bei Buchungen über das Internet künftig keine
gesonderten Gebühren mehr für Kreditkartenzahlungen verlangen. Und ab
November 2018 werden in der Eurozone Echtzeitüberweisungen möglich sein.
Oft wird vor der eigentlichen Zahlung ein bestimmter Betrag auf der
Karte "geblockt". Ab kommenden Jahr müssen Kunden bei einer solchen
Reservierung vor der eigentlichen Zahlung vorher zustimmen. Erst dann
ist die Bank berechtigt, diesen Betrag auf Ihrem Konto vorübergehend zu
sperren.
Kurier
# posted by claus_kirche @ 21:01