10.6.18
AMS-Chef für neue Zuverdienst-Regeln
Mitten in der laufenden Mindestsicherungsdebatte
meldet sich jetzt AMS-Vorstand Johannes Kopf zu Wort. In der
KURIER-Serie „Warum eigentlich?“ begrüßt der Arbeitsmarkt-Experte die
angestrebte bundesweite Vereinheitlichung der
Mindestsicherung,
empfindet aber manch Kürzung (z.B. für Kinder) als zu weitgehend und
will über neue Arbeitsanreize und Zuverdienstmöglichkeiten reden.
Und das bei Menschen, die nur Mindestsicherung beziehen, aber auch bei den sogenannten Aufstockern. Das sind Menschen, die einen so schlecht bezahlten Job haben, dass ihr niedriger Lohn aus den Mitteln der Mindestsicherung aufgestockt wird.
Bei reinen Mindestsicherungsbeziehern, sagt Kopf, müsse man vor allem verhindern, dass diese Menschen in der „Inaktivitätsfalle“ hängen bleiben.
Kopf will deshalb , dass künftig nur Teile des Lohnes auf die Mindestsicherung
angerechnet werden (z.B 70 Prozent). Dann würde es wesentlich
attraktiver werden, sich um Arbeit zu bemühen und den Weg aus der Mindestsicherung zu finden. Einige Bundesländer haben hier z.B. mit Freibeträgen schon erste Schritte gesetzt.
Ähnlich argumentiert der AMS-Chef auch bei Menschen, die berufstätig sind, aber zu wenig verdienen. Als Beispiel dient hier eine alleinerziehende Mutter, die im Handel 20 Stunden Teilzeit arbeitet. Die Frau verdient beispielsweise 700 Euro netto und erhält als Aufstockerin zusätzlich 400 Euro aus der Mindestsicherung.
Wird das Kind älter, es geht schon in die Schule und ist vielleicht nicht mehr so betreuungsbedürftig, gibt es für die Mutter derzeit kaum einen Anreiz mehr oder länger zu arbeiten und entsprechend mehr zu verdienen. Denn wieder wird ihr – wie beim Mann am Bau – jeder zusätzliche Euro, den sie verdient, von der Mindestsicherung abgezogen.
Das ist für AMS-Chef Kopf klar „leistungsfeindlich“. Er schlägt vor, dass der Alleinerzieherin künftig ein Drittel vom Mehrverdienst bleibt, wenn sie statt der 20 Stunden z.B. 30 Stunden arbeiten geht.
Und das bei Menschen, die nur Mindestsicherung beziehen, aber auch bei den sogenannten Aufstockern. Das sind Menschen, die einen so schlecht bezahlten Job haben, dass ihr niedriger Lohn aus den Mitteln der Mindestsicherung aufgestockt wird.
Bei reinen Mindestsicherungsbeziehern, sagt Kopf, müsse man vor allem verhindern, dass diese Menschen in der „Inaktivitätsfalle“ hängen bleiben.
Ein Beispiel: Bekommt eine Familie mit drei Kindern derzeit etwa 1500 Euro an Mindestsicherung
ausbezahlt, sei es für den typischerweise schlecht ausgebildeten
Familienvater in der Praxis schwierig einen Job zu finden, der deutlich
mehr abwirft.
Findet der Mann jedoch Arbeit, wird ihm der Lohn umgehend von Mindestsicherung abgezogen. Das heißt: Verdient der Mann am Bau beispielsweise 1200 Euro netto, bekommt er nur noch 300 Euro an Mindestsicherung und muss für dieselben 1500 Euro wie vorher, voll arbeiten gehen.
Findet der Mann jedoch Arbeit, wird ihm der Lohn umgehend von Mindestsicherung abgezogen. Das heißt: Verdient der Mann am Bau beispielsweise 1200 Euro netto, bekommt er nur noch 300 Euro an Mindestsicherung und muss für dieselben 1500 Euro wie vorher, voll arbeiten gehen.
Lohnteile anrechnen
Ähnlich argumentiert der AMS-Chef auch bei Menschen, die berufstätig sind, aber zu wenig verdienen. Als Beispiel dient hier eine alleinerziehende Mutter, die im Handel 20 Stunden Teilzeit arbeitet. Die Frau verdient beispielsweise 700 Euro netto und erhält als Aufstockerin zusätzlich 400 Euro aus der Mindestsicherung.
Wird das Kind älter, es geht schon in die Schule und ist vielleicht nicht mehr so betreuungsbedürftig, gibt es für die Mutter derzeit kaum einen Anreiz mehr oder länger zu arbeiten und entsprechend mehr zu verdienen. Denn wieder wird ihr – wie beim Mann am Bau – jeder zusätzliche Euro, den sie verdient, von der Mindestsicherung abgezogen.
Das ist für AMS-Chef Kopf klar „leistungsfeindlich“. Er schlägt vor, dass der Alleinerzieherin künftig ein Drittel vom Mehrverdienst bleibt, wenn sie statt der 20 Stunden z.B. 30 Stunden arbeiten geht.