26.11.14

 

Euro-Rettungsschirm

Um hochverschuldete Mitgliedsstaaten der Euro-Zone vor dem Staatsbankrott zu retten, hat die EU im Dezember 2010 einen 'Europäischen Stabilisierungsmechanismus' (ESM) eingerichtet, der durch Finanzmittel aus der 'Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität' (EFSF – kurz: Rettungsfonds) abgesichert wird. Ab 2013 soll diese provisorische Konstruktion durch einen dauerhaften 'EURO-Rettungsschirm' abgelöst werden.
Die Wortverbindung von 'Rettung' und 'Schirm' schafft gleich doppeltes Vertrauen – als ein Inbegriff von Wohltätigkeit. Was aber geschieht tatsächlich? Unter welchen Bedingungen und mit welchen Konsequenzen tritt der Rettungsschirm in Aktion?
Mitgliedsländer, die ihren Schuldendienst nicht mehr selbst schultern können, geraten zunächst ins Visier der Rating-Agenturen, ihre Kreditwürdigkeit wird herabgestuft, Spekulanten steigen in das Geschäft ein, und die Banken, die zuvor durch staatliche Gelder aus der Finanzkrise gerettet wurden, sahnen Gewinne ab, bis die verschuldeten Länder vor dem Staatsbankrott stehen.
Sobald die Finanzmittel aus dem 'Rettungsfonds' beantragt werden, schnürt die EU – zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) – ein 'Reformpaket', das harte Forderungen an die 'geretteten' Länder stellt: verringerte Staatsausgaben, einen 'reformierten' Arbeitsmarkt, Privatisierungen und Stützung der Banken. Durch diese Eingriffe seitens der EU und des IWF wird die Entscheidungsfähigkeit des betreffenden Landes systematisch zerstört.
Der 'Stabilisierungsmechanismus' bedeutet also für die Kandidaten, in das "gnadenlose Mahlwerk der Finanzmärkte" (Altvater 14.4.11) zu geraten. Somit ist die oft gebrauchte Formulierung, dass ein Land "unter den Rettungsschirm schlüpft" (wie aus dem Regen ins Trockene oder aus der Not in sichere Obhut), irreführend. Geschützt bleiben unter diesem 'Rettungsschirm' vor allem die Banken, auf Kosten der öffentlichen Haushalte.

Quellen:
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