27.11.14

 

Kinder sind kein Konsumgut, und Frauen keine Eizellenlager

Jugend für das Leben kritisiert die geplante Novellierung des österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetzes.

 Gestern 12.11.2014 haben Gesundheitsministerin Oberhauser (SPÖ) und Justizminister Brandstetter (ÖVP) einen Gesetzesentwurf für das neue Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) präsentiert, der eine krasse Liberalisierung des bisherigen Gesetzes darstellt: Künstliche Befruchtung soll in Zukunft auch lesbischen Frauen ermöglicht werden, Samenspenden können von Dritten stammen, zudem wird erstmals die Eizellspende erlaubt sowie die Präimplantationsdiagnostik unter bestimmten Voraussetzungen. Jugend für das Leben ortet darin einen weiteren ethischen Dammbruch mit massiven negativen Folgen für Frauen, Kinder sowie letztlich die gesamte Gesellschaft und fordert ein Überdenken seitens der politisch Verantwortlichen.


Gesetzesnovelle ignoriert Kindeswohl völlig

Carina Eder, Pressesprecherin der Jugend für das Leben, zeigt sich entsetzt über die Sichtweise mancher Politikerinnen, die die Neuregelung als Durchbruch nach jahrelangen frauenpolitischen Forderungen feiern: „Der Gesetzesentwurf soll ein Ende der Diskriminierung von lesbischen Paaren und von unfreiwillig kinderlosen Frauen erwirken, ignoriert dabei jedoch fundamentale Rechte einer wichtigen gesellschaftlichen Gruppe, die unserer Kinder!“ Aus dem verständlichen Wunsch nach einem Kind lasse sich kein Recht auf ein Kind ableiten, so Eder weiter. „Kinder dürfen nicht zum Konsumgut degradiert werden, das der Selbstverwirklichung von Erwachsenen dient. Das Kind hat das Recht, nicht das perfekte Produkt eines künstlichen Prozesses zu sein, und vor allem hat es das Recht auf einen Vater und eine Mutter, so wie die Natur es vorgibt.“ Ihnen diese Rechte von vornherein zu verwehren sei unmenschlich und egoistisch, so Eder.

Problematisch sei auch die Selektion von ungeborenen Kindern: Gerade die Präimplantationsdiagnostik (PID), also die Untersuchung von Embryonen auf Krankheiten vor ihrer Einpflanzung in den Körper der Frau im Zuge der In-Vitro-Fertilisierung, birgt die Gefahr der Diskriminierung von behinderten Kindern und zeigt deutlich, dass diese Menschen im frühesten Entwicklungsstadium nur als Produkt gesehen werden, mit dem nach Belieben umgegangen werden kann. Eder fordert die Politiker auf, die langfristigen Folgen dieser Gesetzesnovelle zu bedenken und die fundamentalen Rechte von Kindern zu schützen.


Die Würde der Frau steht auf dem Spiel

Doch nicht nur die ungeborenen Kinder werden durch die Gesetzesnovelle ihrer Würde beraubt, sondern auch die Frauen. Der Körper von Frauen wird, insbesondere durch die Legalisierung von Eizellspenden, instrumentalisiert, betont Eder. „Funktionalität ist das Einzige, das zählt. Den politisch Verantwortlichen ist es scheinbar egal, dass die hormonelle Überstimulation die physische und psychische Gesundheit der Frau belastet und Frauen dadurch auf ein Teilchenlager reduziert werden.“ Auch Daniel Palmanshofer, Vorsitzender der Jugend für das Leben, zeigt sich besorgt um die Gesundheit der Frauen: „Die heutige Medizin ist grundsätzlich sehr vorsichtig mit der Verabreichung von Hormonen, da die Auswirkungen so weitreichend sind, dass sie nachhaltige Schäden im Körper des Menschen bewirken können. Warum werden im Namen der künstlichen Reproduktion fast alle Regeln der Medizin über Bord geworfen, ohne auf die körperliche und seelische Gesundheit der Frauen zu achten?“

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Reproduktionsmedizin: Frauen werden kaum über Risiken und Fehlerquoten informiert

Familienbischof Klaus Küng sprach von einem „Dammbruch“: Durch die Zulassung einer Samenspende für die In-vitro-Fertilisation (IVF), die Eizellspende und die Präimplantationsdiagnostik (PID) würden „im Namen einer Fortschrittlichkeitsgläubigkeit“ eine ganze Reihe von Problemen und Leiden, vor allem für die als Spenderinnen oft unter Druck stehenden Frauen, geschaffen, warnte der Bischof, selbst Mediziner. Es sei ein Recht der Kinder „Vater und Mutter zu kennen und mit ihnen aufzuwachsen“, sie würden mehr und mehr zu einem Produkt der Fortpflanzungsindustrie, berichtet Kathpress (online, 14. 11. 2014).

„Es überrascht, dass der Gesetzgeber zu diesen extrem heiklen Fragen offenbar keine Diskussion wünscht“, kritisiert IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer angesichts der knappen Frist: Einwände können nur noch bis 1. Dezember vorgebracht werden. „Was Österreich braucht, ist eine Regelung, die das Kindeswohl schützt und auch das der Frauen vor einem zunehmend aggressiven Markt“, betont Kummer: „Die Schattenseiten der Reproduktionsmedizin, die Gesundheitsrisiken und geringen Erfolgsquoten der Methoden werden in der Debatte ausgeblendet. Das ist unverantwortlich.“

Auch die Gesundheitsrisiken für Kinder aus künstlichen Befruchtungen werden kaum thematisiert. Dazu zählen Frühgeburten, niedriges Geburtsgewicht, Mehrlingsschwangerschaften, ein vierfaches höheres Risiko für Totgeburten (vgl. IMABE 2010), Verengungen der Harnwege, neurologische Störungen oder systemische Fehlbildungen.

Auch bei einer „normalen“ künstlichen Befruchtung mit frischen Eizellen liegt die Baby-Take-Home-Rate bei geringen 15 bis 20 Prozent. Mit anderen Worten: Mehr als 80 Prozent der Frauen kommen trotz psychisch, emotional und körperlich stark belastender Eingriffe auch nach mehreren IVF-Versuchen zu keinem Kind. „Der Großteil der IVF-Versuche führt zu keinem Kind, sondern zu vielen Wunden und Traumata.

Kind auf Bestellung?



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