19.12.15
Bankomatkarten-Sperrgebühr unzulässig
Ein
aktueller OGH-Beschluss besagt, dass Banken ihren Kunden für das Sperren der
Bankomat- oder Kreditkarte nichts mehr verrechnen dürfen. Laut Arbeiterkammer
kann man geleistete Gebühren der letzten Jahre sogar zurückfordern – wie es
funktioniert, lesen Sie hier.
Betroffene können sich also einfach persönlich oder schriftlich an ihre Bank oder ihr Kreditkarteninstitut wenden und unter Berufung auf das aktuelle OGH-Urteil die Refundierung einer seit dem 1.11.2009 geleisteten Sperrzahlung ihrer Kreditkarte oder Bankomatkarte fordern. Die Arbeiterkammer hat zu diesem Zweck auch einen Musterbrief zur Rückforderung des Sperrentgelts entworfen, den sich Betroffene hier downloaden können.