2.1.16
Förderungen für Elektrofahrzeuge
Förderungen von Bund, Land und Gemeinden
kompensieren in vielen Fällen die Mehrkosten der
Elektroauto-Anschaffung. Ein Überblick der vielfältigen
Fördermöglichkeiten für Elektrofahrzeuge findet Sie bei e-mobil in Niederösterreich.
Zusätzlich bringt die Steuerreform ab 1.1.2016 zwei weitere große
Vorteile für reine E-Autos (BEV): Vorsteuerabzugsberechtigung +
Sachbezugsbefreiung!
Förderungen für Gemeinden, Vereine und Betriebe
- Der Ankauf eines E-Autos wird für Gemeinden, Vereine und Betriebe vom Bund mit 2.000 Euro bzw. 4.000 bei 100 % Ökostrom gefördert, das Land NÖ fördert zusätzlich 25 % des Bundesbetrages, somit ergeben sich in Summe bis zu 5.000 Euro. Bei der Landesförderung sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Tourismus- und Freizeitunternehmen antragsberechtigt sowie eben Gemeinden und Vereine.
- Für Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerung (REX – range
extender und PHEV - plug-in hybrid electric vehicle) ergibt sich eine
Förderung vom Bund von bis zu 3.000 Euro (bei maximal 35 g CO2/km und Ökostrom) sowie zusätzlich 25 % vom Land NÖ.
- Wird zusätzlich zu einem Elektroauto eine E-Tankstelle errichtet, wird diese vom Land NÖ max. in der Höhe von 500 Euro gefördert - dies gilt sowohl für Unternehmen als auch für Gemeinden und Vereine.
- Der Bund fördert
die Anschaffung von E-Ladestationen je nach installierter Ladeleistung
mit 200 bis 10.000 Euro. Einreichungen sind bis 15. 10. 2016 möglich.
- Für die Anschaffung von einspurigen Elektrofahrzeugen sowie leichten Elektrofahrzeugen gewährt der Bund eine Förderung von 250 bis 2.000 Euro.
- Bei Elektrofahrrädern fördert der Bund den Kauf mit 200 bis 600 Euro - je nach Ökostromverwendung und Transportkapazität. Einreichungen sind bis 31.12.2016 möglich.
Förderungen für E-Carsharing
- Der Ankauf eines E-Autos im öffentlichen Interesse - für die gemeinsame Nutzung im E-Carsharing (oder auch für Taxis, soziale Dienste usw.) wird vom Bund bei der Verwendung von 100 % Ökostrom mit bis zu 6.000 Euro gefördert. Einreichungen sind bis 15. 10. 2016 möglich. Das Land NÖ fördert zusätzlich 25 % des Bundesbetrages (max. 1.000 Euro), somit ergeben sich in Summe bis zu 7.000 Euro.
- Der Einbau und die Anschaffung von E-Carsharing-Equipment wird für Gemeinden und Vereine vom Land NÖ mit 50 % bzw. bis zu 500 Euro gefördert.
- Für den Betrieb eines E-Carsharingmodells gibt es vom Bund über die Dauer von 3 Jahren eine Förderung der Betriebskosten in der Höhe von 450 Euro pro eingesparter Tonne CO2 (entspricht in etwa dem Ersatz von 6.000 km) bzw. maximal 40 - 50 % der umweltrelevanten Nettokosten.
Förderungen für Privatpersonen
- Bei Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb (BEV – battery electric vehicle) beträgt die Förderhöhe vom Land NÖ 2.000 bzw. 3.000 Euro bei Ökostrom.
- Zusätzlich gibt es bei reinen Elektroautos 50 % bzw. bis zu 2.000 Euro für Zusatzleistungen, die begeistern: maximal 2 Jahrestickets für Öffentlichen Verkehr bzw. ÖBB-Vorteilscard, Ladestation für das E-Auto, Energiemanagementsystem und stationärer Stromspeicher.
- Für Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerung (REX – range extender und PHEV - plug-in hybrid electric vehicle) und maximal 70 g CO2/km ergibt sich eine Förderung von 1.000 bzw. 1.500 Euro bei Ökostrom.
- Bei Elektrokrafträdern und mehrspurigen leichten Elektrofahrzeugen beträgt die Förderung 10 % bzw. maximal 1.000 Euro.
- Zusätzlich gewähren auch vielen Gemeinden eine Förderung für den Ankauf eines Elektroautos.
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