31.1.16
Ist noch jeder vor dem Gesetz gleich? - Nein!
Der Bund bricht Grenzgesetze,
das Aufenthaltsrecht ist in der Praxis außer Kraft,
in Köln wird Massenkriminalität ignoriert,
in Kiel kapituliert die Polizei vor kleinkriminellen Migranten.
Mit Rechtsstaatlichkeit hat das alles nichts mehr zu tun.
Deutsche werden bei Ladendiebstahl belangt, Migranten nicht.
Refugees-Welcome-Aktionen zum illegalen Grenzübertritt sind nach geltendem Recht schlichtweg kriminell
Über Deutschland legt sich damit ein bedenklicher Nebel der Rechtlosigkeit.
Ein Migrant ohne Fahrschein wird in der S-Bahn fahren gelassen, ein deutscher Schüler nicht.
Dabei sagt Absatz 3 des 3. Grundgesetzparagrafen auch noch: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Genau das aber geschieht.
Hunderttausendfach wird an der Grenze Paragraf 15 des Aufenthaltsgesetzes („Ein Ausländer, der unerlaubt einreisen will, wird an der Grenze zurückgewiesen“) gebrochen – als gäbe es das Recht gar nicht.
Insgesamt ist eine Lage massenhaften Rechtsbruchs durch den Staat selber entstanden, die man bislang nur von Bananenrepubliken her kannte. Der Staatsrechtler Udo di Fabio stellt fest, dass der Bund seine vogelwilde Migrationspolitik zurzeit „ohne eine gesetzlich notwendige Absicherung durch führt“. Das werde auch bei der Geltung des Strafrechts deutlich. Nach Paragraf 96 Aufenthaltsgesetzes wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren (in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe) bestraft, wer einem anderen Hilfe bei der unerlaubten Einreise nach Deutschland leistet, wenn er wiederholt oder zu Gunsten von mehreren Ausländern handelt.
Führende Verfassungsrechtler Deutschlands sind inzwischen der Meinung, dass die gegenwärtige Handhabung unseres Grenzregimes grundgesetzwidrig ist. Das Grundgesetz setzt schließlich die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen überhaupt voraus. Kurzum: Die Migrationspolitik Berlins hat eine tiefe Krise der Rechtsstaatlichkeit ausgelöst.
Die Folgen davon betreffen nicht nur Ladendiebstähle in Kiel, Übergriffe in Köln oder Kaperungen von Bundesbahnzügen. Auch in immer mehr Alltagssituation gilt plötzlich kein „normales“ Recht mehr – zumindest Paragraf 3 des Grundgesetzes nicht. In Flüchtlingsunterkünften werden regelmäßig Christen und Jesiden malträtiert, bedrängt, bespuckt, bedroht, erpresst. Die Staatsgewalt aber schaut auch dort lieber weg wie bei den Ladendiebstählen. Frauen werden in Flüchtlingsunterkünften von muslimischen Migranten häufig als Menschen zweiter Klasse behandelt, für sie gilt Paragraf 3 in der Realität auch nicht immer.
Besonders ärgerlich wird die Lage, wenn der normale, deutsche Bürger seinen Staat ansonsten ganz anders erlebt, der ihn nämlich mit 33.000 Steuerparagrafen bis ins letzte Komma seiner Steuererklärung piesackt, der brave Mütter auf Ausfallstraßen hinter Büschen blitzt und stundenkilometer-genau abkassiert, der mit Verwaltungsvorschriften und einer Mega-Bürokratie jedem Handwerker das überbordende Recht zum Knebel werden lässt, bei dem eine Kassiererin wegen eines einbehaltenen Pfandbonus von 1,30 Euro ihren Job verliert, der als Bevormundungs-Supernanny mit Verboten, Quoten und Geboten nur so um sich wirft. Wenn genau derselbe Staat aber auf der anderen Seite jeden Rechtsbruch bis hin zur offenen Straßenkriminalität achselzuckend billigt und mit zweierlei Maß misst – dann möchte man nicht nur den Flüchtlingen einmal eine Ausgabe des Grundgesetzes zustecken, sondern auch unserer Politik in Berlin. Vor allem Paragraf 3 Grundgesetz ist lesenswert. Beachtenswert sogar.
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das Aufenthaltsrecht ist in der Praxis außer Kraft,
in Köln wird Massenkriminalität ignoriert,
in Kiel kapituliert die Polizei vor kleinkriminellen Migranten.
Mit Rechtsstaatlichkeit hat das alles nichts mehr zu tun.
Deutsche werden bei Ladendiebstahl belangt, Migranten nicht.
Refugees-Welcome-Aktionen zum illegalen Grenzübertritt sind nach geltendem Recht schlichtweg kriminell
Über Deutschland legt sich damit ein bedenklicher Nebel der Rechtlosigkeit.
Ein Migrant ohne Fahrschein wird in der S-Bahn fahren gelassen, ein deutscher Schüler nicht.
Dabei sagt Absatz 3 des 3. Grundgesetzparagrafen auch noch: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Genau das aber geschieht.
Hunderttausendfach wird an der Grenze Paragraf 15 des Aufenthaltsgesetzes („Ein Ausländer, der unerlaubt einreisen will, wird an der Grenze zurückgewiesen“) gebrochen – als gäbe es das Recht gar nicht.
Insgesamt ist eine Lage massenhaften Rechtsbruchs durch den Staat selber entstanden, die man bislang nur von Bananenrepubliken her kannte. Der Staatsrechtler Udo di Fabio stellt fest, dass der Bund seine vogelwilde Migrationspolitik zurzeit „ohne eine gesetzlich notwendige Absicherung durch führt“. Das werde auch bei der Geltung des Strafrechts deutlich. Nach Paragraf 96 Aufenthaltsgesetzes wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren (in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe) bestraft, wer einem anderen Hilfe bei der unerlaubten Einreise nach Deutschland leistet, wenn er wiederholt oder zu Gunsten von mehreren Ausländern handelt.
Führende Verfassungsrechtler Deutschlands sind inzwischen der Meinung, dass die gegenwärtige Handhabung unseres Grenzregimes grundgesetzwidrig ist. Das Grundgesetz setzt schließlich die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen überhaupt voraus. Kurzum: Die Migrationspolitik Berlins hat eine tiefe Krise der Rechtsstaatlichkeit ausgelöst.
Die Folgen davon betreffen nicht nur Ladendiebstähle in Kiel, Übergriffe in Köln oder Kaperungen von Bundesbahnzügen. Auch in immer mehr Alltagssituation gilt plötzlich kein „normales“ Recht mehr – zumindest Paragraf 3 des Grundgesetzes nicht. In Flüchtlingsunterkünften werden regelmäßig Christen und Jesiden malträtiert, bedrängt, bespuckt, bedroht, erpresst. Die Staatsgewalt aber schaut auch dort lieber weg wie bei den Ladendiebstählen. Frauen werden in Flüchtlingsunterkünften von muslimischen Migranten häufig als Menschen zweiter Klasse behandelt, für sie gilt Paragraf 3 in der Realität auch nicht immer.
Besonders ärgerlich wird die Lage, wenn der normale, deutsche Bürger seinen Staat ansonsten ganz anders erlebt, der ihn nämlich mit 33.000 Steuerparagrafen bis ins letzte Komma seiner Steuererklärung piesackt, der brave Mütter auf Ausfallstraßen hinter Büschen blitzt und stundenkilometer-genau abkassiert, der mit Verwaltungsvorschriften und einer Mega-Bürokratie jedem Handwerker das überbordende Recht zum Knebel werden lässt, bei dem eine Kassiererin wegen eines einbehaltenen Pfandbonus von 1,30 Euro ihren Job verliert, der als Bevormundungs-Supernanny mit Verboten, Quoten und Geboten nur so um sich wirft. Wenn genau derselbe Staat aber auf der anderen Seite jeden Rechtsbruch bis hin zur offenen Straßenkriminalität achselzuckend billigt und mit zweierlei Maß misst – dann möchte man nicht nur den Flüchtlingen einmal eine Ausgabe des Grundgesetzes zustecken, sondern auch unserer Politik in Berlin. Vor allem Paragraf 3 Grundgesetz ist lesenswert. Beachtenswert sogar.
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