24.1.16

 

Symposium über Gender unter starkem Polizeischutz

Unter starkem Polizeischutz und mit strengen Einlasskontrollen führte das Bündnis „Ehe und Familie – Demo für alle“ am 23. Januar in Stuttgart ein Symposium durch. An der Veranstaltung „Gender und Sexualpädagogik auf dem Prüfstand der Wissenschaften“ nahmen etwa 800 Besucher teil. Für weitere 400 Interessierte gab es keinen Platz. Linksorientierte Gegner versuchten, die Tagung zu stören. Eine geplante Diskussion mit prominenten Vertretern der Gendertheorie fand zum Leidwesen der Koordinatorin der „Demo für alle“, Hedwig Freifrau von Beverfoerde (Magdeburg), nicht statt. Von allen Angefragten habe sie Absagen bekommen. Einige erklärten, sie hätten keine Zeit, andere lehnten eine Teilnahme grundsätzlich ab, sagte Beverfoerde.

Prof. Spieker: Gendertheorie ist eine leibfeindliche Ideologie
Die Verfechter des „Gender Mainstreaming“ behaupten, dass es nicht nur Männer und Frauen gebe, sondern zahlreiche unterschiedliche geschlechtliche Orientierungen. Dieser Ansicht widersprachen die Referenten. Der Sozialwissenschaftler Prof. Manfred Spieker (Osnabrück) bezeichnete die Gendertheorie als eine leibfeindliche Ideologie, die die Natur nicht akzeptiere. „Unter der Tarnkappe der Vielfalt“ würden Ehe und Familie zerstört. Mehrere Bundesländer hätten Aktionspläne beschlossen, um eine „Sexualpädagogik der Vielfalt“ in Kindergärten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen durchzusetzen. Der Germanist Tomas Kubelik (Melk/Österreich) vertrat die Ansicht, dass sich im deutschen Sprachraum „eine subtile Form politisch motivierter Umerziehung“ vollziehe. In vielen amtlichen Schriftstücken müssten statt männlicher Begriffe für Berufsbezeichnungen geschlechtsneutrale Personenbeschreibungen verwendet werden. Verlage schrieben Schulbücher inzwischen „gender-sensibel“ um, damit sie zugelassen werden. An einigen Universitäten werde von Studenten verlangt, Studienarbeiten „gender-gerecht“ zu verfassen; ansonsten müssten sie mit Abzügen bei den Noten rechnen. Auch die Philosophin Prof. Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz (Heiligenkreuz bei Wien) widersprach der Gendertheorie. Die Zweigeschlechtlichkeit des Menschen sei kein soziales Konstrukt, sondern ein einzigartiges Wesensmerkmal. Alle Kulturen gingen davon aus, dass Männer und Frauen einander ergänzten.

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Die aktuelle "Politik des gehörtwerdens" überzeugt nicht wirklich, wenn sachliche Meinungsäusserung und wissenschaftliche Auseiandersetzung inzwischen hier bei uns in Stuttgart nur noch unter massivem Polizeischutz möglich ist wie gesternin der Liederhalle.

Wir treten als Familien für unsere verfassungsgemäßen Rechte ein, dass ist nicht "erzkonservativ", sondern verantwortlich und gesellschaftstragend..

Hier ein Auszug aus der Verfassung unseres Landes Baden-Württemberg. Daran hat sich abseits von aller Ideologie bei allem wie auch in der Bildungspolitik unsere Landesregierung zu halten.
Quelle: https://www.lpb-bw.de/bwverf/bwverf.htm

Artikel 1

(1) Der Mensch ist berufen, in der ihn umgebenden Gemeinschaft seine Gaben in Freiheit und in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes zu seinem und der anderen Wohl zu entfalten.

(2) Der Staat hat die Aufgabe, den Menschen hierbei zu dienen. Er faßt die in seinem Gebiet lebenden Menschen zu einem geordneten Gemeinwesen zusammen, gewährt ihnen Schutz und Förderung und bewirkt durch Gesetz und Gebot einen Ausgleich der wechselseitigen Rechte und Pflichten.

Artikel 4

(1) Die Kirchen und die anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften entfalten sich in der Erfüllung ihrer religiösen Aufgaben frei von staatlichen Eingriffen.

(2) Ihre Bedeutung für die Bewahrung und Festigung der religiösen und sittlichen Grundlagen des menschlichen Lebens wird anerkannt.

Artikel 5

Für das Verhältnis des Staates zu den Kirchen und den anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gilt Artikel 140 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Er ist Bestandteil dieser Verfassung.

Artikel 6

Die Wohlfahrtspflege der Kirchen und der anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wird gewährleistet.

Artikel 12

(1) Die Jugend ist in Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen.

(2) Verantwortliche Träger der Erziehung sind in ihren Bereichen die Eltern, der Staat, die Religionsgemeinschaften, die Gemeinden und die in ihren Bünden gegliederte Jugend.

Artikel 13

Die Jugend ist gegen Ausbeutung und gegen sittliche, geistige und körperliche Gefährdung zu schützen. Staat und Gemeinden schaffen die erforderlichen Einrichtungen. Ihre Aufgaben können auch durch die freie Wohlfahrtspflege wahrgenommen werden.

Hier ein guter Artikel für uns Familien:

http://www.charisma-magazin.eu/.../BONUS%20Ch158%20zu...

 

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