28.12.17
So elektronisch wird der Arztbesuch 2018
Die E-Services werden ausgebaut
Im Gesundheitsbereich bringt das Jahr 2018 ein Ende der
Zettelwirtschaft beim Arzt. Verordnungen und Überweisungen können
künftig elektronisch abgewickelt werden. Gestartet wird auch die
E-Medikation.
Das Gesundheitsinstitut bzw. Krankenhaus, das die Untersuchung durchführt, kann mit dem Code und der Sozialversicherungsnummer des Patienten auf die elektronische Zuweisung zugreifen und erhält so auch gleich alle wichtigen Informationen, die es braucht. Über das Internetportal der Sozialversicherung ("MeineSV") können die Zuweisungs- bzw. Verordnungsinhalte vom Patienten selbst online abgefragt werden.
Alle Zeichen auf Elektronik
Im Laufe des Jahres 2018 wird das elektronische Bewilligungs- und Antragsservice (eBS) eingeführt. Damit können Zuweisungen und Verordnungen von Ärzten über das E-Card-System zu hundert Prozent elektronisch durchgeführt werden. In einem ersten Schritt werden Leistungen wie Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), Nuklearmedizinische und Humangenetische Untersuchungen, klinisch-psychologische Diagnostik und Knochendichtemessungen über eBS abgewickelt.Benachrichtigung per SMS
Der Patient benötigt nur mehr die E-Card. Der Arzt schickt die Daten elektronisch an die Krankenkasse. Der Patient erhält dann eine SMS auf sein Handy oder ein E-Mail oder optional auch noch einen Ausdruck mit einem eindeutigen Antragscode. Dieser dient als Schlüssel zur elektronischen Zuweisung bzw. Verordnung und der Patient kann damit sofort einen Termin für die erforderliche Untersuchung vereinbaren.Das Gesundheitsinstitut bzw. Krankenhaus, das die Untersuchung durchführt, kann mit dem Code und der Sozialversicherungsnummer des Patienten auf die elektronische Zuweisung zugreifen und erhält so auch gleich alle wichtigen Informationen, die es braucht. Über das Internetportal der Sozialversicherung ("MeineSV") können die Zuweisungs- bzw. Verordnungsinhalte vom Patienten selbst online abgefragt werden.