3.5.18

 

Rechtsanwaltlicher Notdienst

Unter der kostenlosen Hotline 0800 376 386 erreichen festgenommene Beschuldigte ab sofort jederzeit einen Rechtsanwalt.

In welchen Fällen ?
Wenn eine Person aufgrund bestimmter Tatsachen konkret verdächtig ist, eine strafbare Handlung begangen zu haben, und gegen sie wegen dieses Verdachts ermittelt oder Zwang ausgeübt wird, ist sie "Beschuldigter"  eines Strafverfahrens und hat gemäß § 49 Z 2 StPO das Recht, einen Verteidiger zu wählen.

Zu diesem Zweck hat der ÖRAK gemeinsam mit dem BM für Justiz einen rechtsanwaltlichen Journaldienst für festgenommene Beschuldigte eingerichtet. Dieser umfasst je nach Einzelfall ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch sowie gegebenenfalls den anwaltlichen Beistand bei einer Vernehmung etc. Über die oben angeführte Journaldienst-Hotline, die täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr besetzt ist, kann unverzüglich ein Verteidiger / eine Verteidigerin erreicht werden.

Was kostet die Beiziehung eines Rechtsanwaltes?
Der erste Anruf und eine erste telefonische Beratung sind kostenfrei. Im Übrigen sind die Leistungen grundsätzlich kostenpflichtig und werden mit einem Stundensatz von Euro 100,-- zzgl USt verrechnet, wobei erbrachte Leistungen in angefangenen Viertelstunden abgerechnet werden. Der pauschalierte Stundensatz versteht sich als Entschädigung für jegliches konkrete Einschreiten eines Verteidigers im Rahmen des rechtsanwaltlichen Journaldienstes, somit auch für telefonische Beratungen und Zeiten der An- und Rückreise zu bzw von Polizeidienststellen und anderen Örtlichkeiten. Für den Fall, dass im Strafverfahren vom Gericht ein Verfahrenshilfeverteidiger beigegeben wird, wird vorläufig von der Geltendmachung dieses Honoraranspruches abgesehen.

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