11.11.18

 

Schlag gegen das Recht auf Leben

“Das Recht der Frau auf Selbstbestimmung dürfe nicht durch das Recht auf Leben des Ungeborenen beschränkt werden. Man ging noch einen Schritt weiter: Gewissensfreiheit im medizinischen Bereich, also das Recht von Ärzten und Krankenschwestern etwa an Abtreibungen aus Überzeugungsgründen nicht teilnehmen zu müssen, klassifizierte man als „Hürde“.“

tagespost

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