11.11.18
Schlag gegen das Recht auf Leben
“Das Recht der Frau auf Selbstbestimmung dürfe nicht durch das Recht auf
Leben des Ungeborenen beschränkt werden. Man ging noch einen Schritt
weiter: Gewissensfreiheit im medizinischen Bereich, also das Recht von
Ärzten und Krankenschwestern etwa an Abtreibungen aus
Überzeugungsgründen nicht teilnehmen zu müssen, klassifizierte man als
„Hürde“.“
tagespost
tagespost