25.2.19
Gefährliches Kuh-Urteil
Im Zusammenhang mit dem Urteil gegen einen Tiroler Landwirt müssen zwei
Problemfelder dringend bearbeitet werden. Erstens das Problem mit den
Hundehaltern, die nicht wissen, wie sie sich auf Kuhweiden (insbesonders
bei Mutter-Kuh-Haltung) richtig zu verhalten haben. Zweitens das
Problem mit jenen Richtern, die Urteile fällen, die mit dem normalen
Hausverstand nicht mehr nachvollziehbar sind und die das Zusammenspiel
von Erholungssuchenden und Landwirten (die für die Pflege der Almflächen
in alter traditioneller Weise verantwortlich zeichnen) gefährden. Die
Lösung kann nur in der verpflichtenden Anbringung von dementsprechenden
Hinweis- und Haftungsausschlusstafeln auf öffentlichen Wegen und Straßen
sein, und gleichzeitig ist auch der Gesetzgeber gefordert, festzulegen,
dass damit auch jegliche Haftung seitens des Landwirtes ausgeschlossen
ist und ein Aufstellen von Zäunen hin zu öffentlichen Wegen und Straßen
nicht erforderlich ist! Wie soll das auch bei großen Almgebieten, wie
beispielsweise dem Teichalm-Sommeralm-Gebiet funktionieren? Auch müssen
noch die Bereiche Viehtrieb und Almabtrieb gesetzlich so geregelt
werden, dass für den Landwirt absolute Rechtssicherheit herrscht.