25.2.19

 

Gefährliches Kuh-Urteil

Im Zusammenhang mit dem Urteil gegen einen Tiroler Landwirt müssen zwei Problemfelder dringend bearbeitet werden. Erstens das Problem mit den Hundehaltern, die nicht wissen, wie sie sich auf Kuhweiden (insbesonders bei Mutter-Kuh-Haltung) richtig zu verhalten haben. Zweitens das Problem mit jenen Richtern, die Urteile fällen, die mit dem normalen Hausverstand nicht mehr nachvollziehbar sind und die das Zusammenspiel von Erholungssuchenden und Landwirten (die für die Pflege der Almflächen in alter traditioneller Weise verantwortlich zeichnen) gefährden. Die Lösung kann nur in der verpflichtenden Anbringung von dementsprechenden Hinweis- und Haftungsausschlusstafeln auf öffentlichen Wegen und Straßen sein, und gleichzeitig ist auch der Gesetzgeber gefordert, festzulegen, dass damit auch jegliche Haftung seitens des Landwirtes ausgeschlossen ist und ein Aufstellen von Zäunen hin zu öffentlichen Wegen und Straßen nicht erforderlich ist! Wie soll das auch bei großen Almgebieten, wie beispielsweise dem Teichalm-Sommeralm-Gebiet funktionieren? Auch müssen noch die Bereiche Viehtrieb und Almabtrieb gesetzlich so geregelt werden, dass für den Landwirt absolute Rechtssicherheit herrscht.
Wolfgang Herler

Die Kuh auf der Tiroler Weide, tut niemandem etwas zu leide. Sie grast, sie döst und gibt sich friedlich, rein Alm-Idylle, fast schon niedlich. Doch weiß man, und ruft „Wehe! Wehe!“, kommt ihr ein Hündchen in die Nähe. Dann kommt getrampelt der Koloss, und demonstriert: Ich bin der Boss! Dies wohl ein jeder auch versteht, der auf die Almen wandern geht. Zu Recht ist man zutiefst entsetzt, weil tödlich eine Frau verletzt, durch eine aufgescheuchte Kuh, die man gestört in ihrer Ruh! Und weil die Alm nicht eingezäunt, was unser Bauer schlicht versäumt, hat nun in Tirol ein Gericht im Ernst gesagt: „So geht das nicht!“ Zudem hat das Gericht verfügt, ein Warnhinweis noch nicht genügt. Die Forderungen sind so hoch, dass man sich fragt: He, geht es noch? Man ist beim Fordern nicht gehemmt! Das „Kuh-Urteil“ ist unverschämt! Egal, wie’s um den Bauern steht. Egal, ob er zugrunde geht. Egal, ob Zäune auf den Weiden dem Wanderer die Lust verleiden. Das „Kuh-Urteil“ hat aufgezeigt: Der Wahnsinn blüht! Dies weitverzweigt.
Willibald Zach

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