11.4.19
Ehe für alle - keine Trauung mehr in der evangelischen Kirche!
Nach Beschluss der Synode im März 2019 gibt es nun in der evangelischen Kirche keine Trauung mehr, sondern eine Ehe und eine „eheanaloge Beziehung“, so die Ehe gleichgeschlechtlicher Partner. Es gibt kein Traubuch mehr, sondern ein Matrikenbuch. Beide Arten der Ehe bekommen einen öffentlichen Dank- und Segensgottesdienst. Die Synode musste die Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit fällen. Ehe bezeichnet nicht mehr die lebenslange Verbindung von Mann und Frau, sondern die auf lebenslange Treue angelegte Lebensgemeinschaft.
Jesus sagt: »Lest ihr denn die Heilige Schrift nicht? Da heißt es doch, dass Gott am Anfang Mann und Frau schuf und sagte: ›Ein Mann verlässt seine Eltern und verbindet sich so eng mit seiner Frau, dass die beiden eins sind mit Leib und Seele.‹ Sie sind also eins und nicht länger zwei voneinander getrennte Menschen. Was nun Gott zusammen-gefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden.« Matthäus 19,4-6
Im Vorfeld wurde unverbindlich ein Stimmungsfeld in den Gemeinden und Werken der Evang. Kirche erfragt. Das Spannungsfeld verlief zwischen „dafür“ und „dagegen“. Es gab auch einen Kompromissvorschlag des Theologischen Ausschusses und Kirchenpresbyteriums. 242 (!) Stellungnahmen wurden abgegeben, davon 171 Gemeinden, das sind 66% aller, 6 Werke, 65 Stellungnahmen von kirchlichen Vereinen, Arbeitsbereichen und Einzelpersonen. Die hohe Responserate ist vor allem angesichts der kurzen Beratungsfrist in den Gemeinden von gut zwei Monaten inklusive der Weihnachtszeit beachtlich. Es votierten für die Einführung 106 Gemeinden und 4 Werke/Einrichtungen (62%), dagegen 57 Gemeinden, 1 Predigstation, 1 Einrichtung (33%); für Kompromiss 8 Gemeinden und 1 Einrichtung.
Auf der Synode einigten sich die Synodalen mit 45 zu 18 Stimmen auf den Kompromiss, dass gleichgeschlechtlichen Ehepaaren eine Segnung in einem öffentlichen Gottesdienst ermöglicht wird. Die passende Trauagende, vielleicht nunmehr „Ehesegnungsgottesdienstordnung“(?) wird bis Herbst ausgearbeitet und auf der Dezembersynode beschlossen.
Der Kompromiss bedeutet:
Die Ehe wird zwischen Mann und Frau geschlossen
Die standesamtlich geschlossene Ehe gleichgeschlechtlicher Partner ist eheanalog
Ein öffentl. Dank- und Segnungsgottesdienst ist für beide Partnerschaften möglich
Pfarrer*Innen und Lektor*Innen sind im Gewissensentscheid frei
Die Gemeindevertretungen können die Durchführung beschließen (option-in)
Die Amtshandlung ist in die Matriken einzutragen (vormals Traubuch)
Die Bezeichnung Trauung gibt es nicht mehr
Alle anderen Paare können sich weiter im seelsorgerlichen Rahmen segnen lassen
Die vorlaufenden Beratungen und geheimen Abstimmungen unserer
Hütteldorfer Gemeindevertretung ergaben ein teils mit über Zweidrittelmehrheit
dokumentiertes Ablehnen dieser Lösung.
Festzuhalten ist, dass keine Pfarrgemeinde und keine amtshandelnde Person gegen die Überzeugung
gezwungen werden kann, einen solchen Segnungsgottesdienst vorzunehmen.
Gleichwohl gibt das Konfliktstoff für unterschiedliche Meinungsgruppen in der Gemeinde und auch bei Pfarrer*In und Gemeinde.
Synodalpräsident Peter Krömer hält fest: „Mir wäre eine Unterscheidung von
Trauung für die Ehe von Mann und Frau und die ‚öffentliche Segnung‘ bei
gleichgeschlechtlichen Ehepaaren lieber gewesen, sodass der Vorrang der Ehe
zwischen Mann und Frau im klassischen Sinn zum Ausdruck kommt.“
Im Konnex zu dem Beschluss zeigt sich ein unterschiedliches Verständnis und
differierende Wertung biblischer Aussagen. Ohne Menschen anderer Prägung
zu diskriminieren ist festzuhalten, dass dem göttlichen Auftrag zur
Reproduktion nicht entsprochen werden kann. „So schuf Gott den Menschen als
sein Ebenbild, als Mann und Frau schuf er sie. Er segnete sie und sprach:
»Vermehrt euch, bevölkert die Erde, und nehmt sie in Besitz!“ 1Mo 1,27f
Berechtigte Sorge haben die Kritiker der Entscheidung, wie lange die
Gewissensklausel gilt und bei Integration in den Kirchendienst nicht schon auf
Position in dieser Frage geachtet wird.
Fakt ist, dass die diffenzierte Bezeichnung von Ehe und Trauung keinen
Unterschied in der Sache macht. Die Segnung ist bei beiden das Gleiche.
Das evangelische Bekenntnis verliert Bekenntnisprofil, kokketiert mit
staatlicher Gesetzgebung, verlässt den ökumenischen Weg.
Antidiskriminierung muss nicht mit der Gleichstellung aller Werte einhergehen,
sondern zeigt sich geradezu in der Würdigung unterschiedlicher Positionen.
Wie finden Gemeinden, die den Weg der Synode ablehnen, alternativ handelnde
Pfarrer, wenn der Zugang zu Kandidaten anderer Ausbildungsstätten oder aus
dem Ausland, erschwert bis unmöglich gemacht wird?
H. Schlener
Jesus sagt: »Lest ihr denn die Heilige Schrift nicht? Da heißt es doch, dass Gott am Anfang Mann und Frau schuf und sagte: ›Ein Mann verlässt seine Eltern und verbindet sich so eng mit seiner Frau, dass die beiden eins sind mit Leib und Seele.‹ Sie sind also eins und nicht länger zwei voneinander getrennte Menschen. Was nun Gott zusammen-gefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden.« Matthäus 19,4-6
Im Vorfeld wurde unverbindlich ein Stimmungsfeld in den Gemeinden und Werken der Evang. Kirche erfragt. Das Spannungsfeld verlief zwischen „dafür“ und „dagegen“. Es gab auch einen Kompromissvorschlag des Theologischen Ausschusses und Kirchenpresbyteriums. 242 (!) Stellungnahmen wurden abgegeben, davon 171 Gemeinden, das sind 66% aller, 6 Werke, 65 Stellungnahmen von kirchlichen Vereinen, Arbeitsbereichen und Einzelpersonen. Die hohe Responserate ist vor allem angesichts der kurzen Beratungsfrist in den Gemeinden von gut zwei Monaten inklusive der Weihnachtszeit beachtlich. Es votierten für die Einführung 106 Gemeinden und 4 Werke/Einrichtungen (62%), dagegen 57 Gemeinden, 1 Predigstation, 1 Einrichtung (33%); für Kompromiss 8 Gemeinden und 1 Einrichtung.
Auf der Synode einigten sich die Synodalen mit 45 zu 18 Stimmen auf den Kompromiss, dass gleichgeschlechtlichen Ehepaaren eine Segnung in einem öffentlichen Gottesdienst ermöglicht wird. Die passende Trauagende, vielleicht nunmehr „Ehesegnungsgottesdienstordnung“(?) wird bis Herbst ausgearbeitet und auf der Dezembersynode beschlossen.
Der Kompromiss bedeutet:
Die Ehe wird zwischen Mann und Frau geschlossen
Die standesamtlich geschlossene Ehe gleichgeschlechtlicher Partner ist eheanalog
Ein öffentl. Dank- und Segnungsgottesdienst ist für beide Partnerschaften möglich
Pfarrer*Innen und Lektor*Innen sind im Gewissensentscheid frei
Die Gemeindevertretungen können die Durchführung beschließen (option-in)
Die Amtshandlung ist in die Matriken einzutragen (vormals Traubuch)
Die Bezeichnung Trauung gibt es nicht mehr
Alle anderen Paare können sich weiter im seelsorgerlichen Rahmen segnen lassen
Die vorlaufenden Beratungen und geheimen Abstimmungen unserer
Hütteldorfer Gemeindevertretung ergaben ein teils mit über Zweidrittelmehrheit
dokumentiertes Ablehnen dieser Lösung.
Festzuhalten ist, dass keine Pfarrgemeinde und keine amtshandelnde Person gegen die Überzeugung
gezwungen werden kann, einen solchen Segnungsgottesdienst vorzunehmen.
Gleichwohl gibt das Konfliktstoff für unterschiedliche Meinungsgruppen in der Gemeinde und auch bei Pfarrer*In und Gemeinde.
Synodalpräsident Peter Krömer hält fest: „Mir wäre eine Unterscheidung von
Trauung für die Ehe von Mann und Frau und die ‚öffentliche Segnung‘ bei
gleichgeschlechtlichen Ehepaaren lieber gewesen, sodass der Vorrang der Ehe
zwischen Mann und Frau im klassischen Sinn zum Ausdruck kommt.“
Im Konnex zu dem Beschluss zeigt sich ein unterschiedliches Verständnis und
differierende Wertung biblischer Aussagen. Ohne Menschen anderer Prägung
zu diskriminieren ist festzuhalten, dass dem göttlichen Auftrag zur
Reproduktion nicht entsprochen werden kann. „So schuf Gott den Menschen als
sein Ebenbild, als Mann und Frau schuf er sie. Er segnete sie und sprach:
»Vermehrt euch, bevölkert die Erde, und nehmt sie in Besitz!“ 1Mo 1,27f
Berechtigte Sorge haben die Kritiker der Entscheidung, wie lange die
Gewissensklausel gilt und bei Integration in den Kirchendienst nicht schon auf
Position in dieser Frage geachtet wird.
Fakt ist, dass die diffenzierte Bezeichnung von Ehe und Trauung keinen
Unterschied in der Sache macht. Die Segnung ist bei beiden das Gleiche.
Das evangelische Bekenntnis verliert Bekenntnisprofil, kokketiert mit
staatlicher Gesetzgebung, verlässt den ökumenischen Weg.
Antidiskriminierung muss nicht mit der Gleichstellung aller Werte einhergehen,
sondern zeigt sich geradezu in der Würdigung unterschiedlicher Positionen.
Wie finden Gemeinden, die den Weg der Synode ablehnen, alternativ handelnde
Pfarrer, wenn der Zugang zu Kandidaten anderer Ausbildungsstätten oder aus
dem Ausland, erschwert bis unmöglich gemacht wird?
H. Schlener