27.11.14

 

Die brutale Tötung von Hund Bubi muss die Justiz endlich aufwecken!

Die StBG-Novelle 2015 kann und darf extreme Tierquälereien nicht länger bagatellisieren! Zu viele Tierquälereien bleiben unaufgeklärt!

WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic: "Was muss noch alles passieren, bis das Justizressort rechtliche Konsequenzen zieht?" Tiere sind bereits seit den 1990er Jahren KEINE Sachen mehr (§285 a ABGB), sie sind als empfindsame Lebewesen anerkannt; zum Schutz eines wehrlosen Tieres wäre auch Nothilfe statthaft – doch wer ist dazu gegen extremste Gewalttäter in der Lage?
Und obwohl Tiere vom Gesetzgeber ÜBER die Sachen gestellt wurden, ist es im Strafrecht um den Schutz von Tieren gegen brutale Verbrecher immer noch schlecht bestellt: Der maximale Strafrahmen von § 222 StGB (der überhaupt sehr selten angewandt wird) liegt bei maximal EINEM Jahr Freiheitsstrafe.
 

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