3.9.15

 

EU will unseren Schulen Gender-Ideologie aufzwingen

Der Bericht „Stärkung von Mädchen durch Bildung in der Europäischen Union“ verstößt gegen Europäische und internationale Verträge und Abkommen:
  1. Der Rodrigues-Bericht missachtet das vorrangige Recht der Eltern, frei und unabhängig über die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu entscheiden (UN-Resolution zum Schutze der Familie - Art. 10; Art. 12 sowie Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Art. 26-3; Art. 30)
  2. Der Rodrigues-Bericht missachtet das Recht auf Meinungs- und Glaubensfreiheit, weil Eltern, Kinder, Lehrer und Schulbuchautoren in ihrer Meinungs- und Glaubensfreiheit massiv beschnitten werden (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Art. 18; Art. 26; Art. 30)
  3. Der Rodrigues-Bericht missachtet, dass „das Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormundes oder seiner Familienangehörigen geschützt“ werden soll (UN-Kinderrechtskonvention - Art. 2; Art. 18)
  4. Der Rodrigues-Bericht missachtet Artikel 2 (Zusatzprotokoll) der Europäischen Menschenrechtskonvention: „Niemandem darf das Recht auf Bildung verwehrt werden. Der Staat hat bei Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.“
  5. Der Rodrigues-Bericht missachtet Artikel 14 Abs. 3 (eventuell auch Art. 24) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union: „Die Freiheit zur Gründung von Lehranstalten unter Achtung der demokratischen Grundsätze sowie das Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen geachtet, welche ihre Ausübung regeln.“

Petition

 


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