31.1.16
Ausrufung des Völkerrechtssubjektes STAATENBUNDES OESTERREICH
Am 11.11.2015 wurde von Souveraenen Menschen in Österreich der
STAATENBUND OESTERREICH von monika aus der Familie unger ausgerufen.
ERKLÄRUNG ZUR GRUNDSÄTZLICHEN RECHTSFOLGE!
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Wer hat die Rechte?
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In der heutigen Zeit, haben offensichtlich alle Instiutionen die alten Rechte, zumindest dann, wenn Leute den aktiven Gruppen und Rednern zuhören. Man kann es kaum glauben.
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Gemeinden werden hier als die wichtigste Rechteinstanz genannt, dann z.B. das Kaiserreich, aber auch andere Rechtsgebilde, welche es einst, in der Vergangenheit, gegeben hat. Erstaunlich ist sicherlich zu hören, daß diese Darstellungen allesamt falsch sind.
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Wie funktioniert das "Rechtesystem" im Grundsatz?
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Zuerst einmal sind da die lebenen, geistigen, sittlichen Wesen, welche weder verstorben, noch verschollen sind. Wir bezeichnen diese Wesen landläufig als "Menschen". Lassen wir es einmal dabei, damit es nicht zu schwierig wird.
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Die Menschen haben alle Rechte durch Geburt. Niemand kann Menschen Rechte nehmen, oder Rechte geben. Sie haben schon alle Rechte.
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Nun errichten diese "Rechteträger" an ALLEM WAS IST UND IMMER WAR" einen Staat, ein Rechtssubjekt. Da ihm nun eigentlich keine Rechte genommen und keine Rechte gegeben werden können, benötigt der Mensch in diesem Staat ein Werkzeug, eine Maske. Dieses Werkzeug ist die natürliche Person, an welcher der Mensch allein die Rechte behalten sollte und muß.
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Er kann Gemeinden gründen, oder auch Einzelstaaten in einem Gesamtstaat, wie auch den Gesamtstaat selbst. Niemand sonst kann das tun.
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Damit ist die Frage beantwortet, wer der wirkliche Rechteträger ist. Der Mensch direkt, oder in einem Staatswesen mit und durch seine natürliche Person. Diese Person ist unveräußerlich und bleibt unauslöschlich. Der Mensch bleibt aber der Träger aller Rechte, über seiner Person stehend und unabänderlich.
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Nun, liebe Gründer von irgendwelchen Rechtegebilden, soweit zu den Rechten die ihr immer zitiert. Jeder Mensch hat das Recht seine eigenen Rechte immer und jederzeit, überall und wie auch immer einzusetzen, oder die Abgabe an ein Rechtegebilde zu erlauben, oder zu verweigern.
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Das ist nun die Antwort auf die Frage, mit welchen Rechten wir z.B. eine Verfassunggebende Versammlung ausrufen und in den rechtswirksamen Stand versetzen. Wer hätte uns dazu legitimiert?
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WIR, die Rechteträger an ALLEM WAS IST UND IMMER WAR und an den Gebieten unserer Vorfahren, mit und durch unsere natürliche Person, welche alleine unser unauschlöschliches und unveräußerliches Eigentum ist.
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yui - ddbagentur
29. Januar 2016
Homepage
ERKLÄRUNG ZUR GRUNDSÄTZLICHEN RECHTSFOLGE!
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Wer hat die Rechte?
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In der heutigen Zeit, haben offensichtlich alle Instiutionen die alten Rechte, zumindest dann, wenn Leute den aktiven Gruppen und Rednern zuhören. Man kann es kaum glauben.
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Gemeinden werden hier als die wichtigste Rechteinstanz genannt, dann z.B. das Kaiserreich, aber auch andere Rechtsgebilde, welche es einst, in der Vergangenheit, gegeben hat. Erstaunlich ist sicherlich zu hören, daß diese Darstellungen allesamt falsch sind.
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Wie funktioniert das "Rechtesystem" im Grundsatz?
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Zuerst einmal sind da die lebenen, geistigen, sittlichen Wesen, welche weder verstorben, noch verschollen sind. Wir bezeichnen diese Wesen landläufig als "Menschen". Lassen wir es einmal dabei, damit es nicht zu schwierig wird.
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Die Menschen haben alle Rechte durch Geburt. Niemand kann Menschen Rechte nehmen, oder Rechte geben. Sie haben schon alle Rechte.
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Nun errichten diese "Rechteträger" an ALLEM WAS IST UND IMMER WAR" einen Staat, ein Rechtssubjekt. Da ihm nun eigentlich keine Rechte genommen und keine Rechte gegeben werden können, benötigt der Mensch in diesem Staat ein Werkzeug, eine Maske. Dieses Werkzeug ist die natürliche Person, an welcher der Mensch allein die Rechte behalten sollte und muß.
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Er kann Gemeinden gründen, oder auch Einzelstaaten in einem Gesamtstaat, wie auch den Gesamtstaat selbst. Niemand sonst kann das tun.
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Damit ist die Frage beantwortet, wer der wirkliche Rechteträger ist. Der Mensch direkt, oder in einem Staatswesen mit und durch seine natürliche Person. Diese Person ist unveräußerlich und bleibt unauslöschlich. Der Mensch bleibt aber der Träger aller Rechte, über seiner Person stehend und unabänderlich.
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Nun, liebe Gründer von irgendwelchen Rechtegebilden, soweit zu den Rechten die ihr immer zitiert. Jeder Mensch hat das Recht seine eigenen Rechte immer und jederzeit, überall und wie auch immer einzusetzen, oder die Abgabe an ein Rechtegebilde zu erlauben, oder zu verweigern.
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Das ist nun die Antwort auf die Frage, mit welchen Rechten wir z.B. eine Verfassunggebende Versammlung ausrufen und in den rechtswirksamen Stand versetzen. Wer hätte uns dazu legitimiert?
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WIR, die Rechteträger an ALLEM WAS IST UND IMMER WAR und an den Gebieten unserer Vorfahren, mit und durch unsere natürliche Person, welche alleine unser unauschlöschliches und unveräußerliches Eigentum ist.
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yui - ddbagentur
29. Januar 2016
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