17.1.16
Kreuz hat zu weichen, aber Kopftuch nicht
Benachteiligung christlicher Symbole
Der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland, Hans Michael Heinig, sieht beim neuen Kopftuch-Urteil
des Bundesverfassungsgerichts eine Ungleichbehandlung von muslimischen
Kopftüchern und christlichen Kreuzen. „Es ist widersprüchlich, wenn das
Kreuz auf Wunsch von Schülern und Eltern zu weichen hat, aber das
Kopftuch nicht“, sagte Heinig gegenüber der „Welt“.
Heinig, Professor für Staats- und Kirchenrecht an der Universität
Göttingen, stützt sich dabei auf einen Vergleich des sogenannten
Kruzifix-Beschlusses von 1995 mit dem neuen Kopftuch-Urteil des Ersten
Senats in Karlsruhe.