17.1.16

 

Kreuz hat zu weichen, aber Kopftuch nicht

Benachteiligung christlicher Symbole

Der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland, Hans Michael Heinig, sieht beim neuen Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Ungleichbehandlung von muslimischen Kopftüchern und christlichen Kreuzen. „Es ist widersprüchlich, wenn das Kreuz auf Wunsch von Schülern und Eltern zu weichen hat, aber das Kopftuch nicht“, sagte Heinig gegenüber der „Welt“. Heinig, Professor für Staats- und Kirchenrecht an der Universität Göttingen, stützt sich dabei auf einen Vergleich des sogenannten Kruzifix-Beschlusses von 1995 mit dem neuen Kopftuch-Urteil des Ersten Senats in Karlsruhe.

 

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