16.3.16
EU-Kommission: Prozess zum Lobbyregister gestartet
Mit einiger Verspätung hat die EU-Kommission am 1. März den Konsultationsprozess zum EU-Lobbyregister
begonnen. Im Sommer 2014 hatte der amtierende Kommissionspräsident
Juncker für 2015 den Prozess zu einem verpflichtenden Register
angekündigt. Bisher ist das Brüsseler Register freiwillig, mit einigen
starken Anreizen, sich einzutragen. Damit das Register zumindest
annähernd verpflichtend wird, gibt es jede Menge zu tun. Dies werden wir
im Konsultationsprozess deutlich machen.
Unsere Forderungen im Überblick
Klar muss gleichzeitig sein, dass der derzeitig laufende Prozess zu einem Register ohne gesetzliche Basis unzureichend ist. Wir brauchen ein verpflichtendes Register mit Sanktionsmöglichkeiten gegen Lobbyisten. Und das bekommen wir nur mit einer gesetzlichen Basis. Deshalb werden wir die Bestrebungen, das derzeitige Register wasserdicht zu machen, konstruktiv begleiten, halten aber an der Forderung eines tatsächlich verpflichtenden Registers fest.
Unsere Forderungen im Überblick
- Die Daten müssen sich dringend verbessern, denn immer noch ist das Register voller Fehler, Absurditäten und Unklarheiten.
- Die Anreize, sich einzutragen müssen zudem verstärkt werden. Dies gilt insbesondere, so lang es kein gesetzlich verpflichtendes EU-Lobbyregister gibt, das auch für die Lobbyisten rechtlich bindend wäre. Wir fordern deshalb, dass niemand, weder Abgeordnete und ihre Mitarbeiter, noch Beamte der EU-Kommission, sich mit Lobbyisten treffen sollten, die sich nicht an die Regeln halten und den Eintrag ins Register verweigern.
- Die Richtigkeit der Daten muss mindestens stichprobenartig überprüft werden. Sonst sind alle Sanktionen eine Farce. Dafür muss das Registersekretariat mit mehr Ressourcen ausgestattet werden.
Klar muss gleichzeitig sein, dass der derzeitig laufende Prozess zu einem Register ohne gesetzliche Basis unzureichend ist. Wir brauchen ein verpflichtendes Register mit Sanktionsmöglichkeiten gegen Lobbyisten. Und das bekommen wir nur mit einer gesetzlichen Basis. Deshalb werden wir die Bestrebungen, das derzeitige Register wasserdicht zu machen, konstruktiv begleiten, halten aber an der Forderung eines tatsächlich verpflichtenden Registers fest.