16.5.16
Stoppt die Hundesteuer!
Österreich zählt weltweit zu den letzten vier Ländern, die eine
Hundesteuer einkassieren. Die Sonderbelastung von Hundehaltern weist
wegen des enormen Verwaltungsaufwands eine volkswirtschaftliche
Negativbilanz auf. Zudem ist Sie gesellschaftspolitisch nicht mehr
vertretbar, denn die Opfer der Hundesteuer sind sozial schwache
Pensionisten und junge Familien. Eine Abschaffung ist daher auch in
Österreich längst überfällig.
Eine Initiative der TIERFREUNDE ÖSTERREICH zur Abschaffung der Hundeabgabe.
Eine Initiative der TIERFREUNDE ÖSTERREICH zur Abschaffung der Hundeabgabe.
Hilf mit! Unterstütze auch Du die Initiative zur Abschaffung der Hundesteuer
in Österreich. Deine Stimme - und Die deiner Freunde und Bekannten -
ist nötig, damit Hundehalter nicht länger willkürlichen Besteuerungen
ausgeliefert sind.
Ja, ich bin für eine Abschaffung der Hundesteuer, weil:
- Hunde sind Sozialpartner und keine Luxusgüter.
- Die Hundesteuer diskriminiert gegenüber anderen Tierbesitzern.
- Die Besteuerung ist willkürlich, intransparent und ohne Gegenleistung.
Wo gibt es die Hundesteuer?
Neben Österreich sehen lediglich Namibia, Schweiz und Deutschland Hunde als Luxusgut an und besteuern Vierbeiner. England, Frankreich, Italien, Spanien, Schweden und Dänemark haben die Hundesteuer - ein Relikt aus dem Mittelalter - längst abgeschafft. Aus Deutschland liegt dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage gegen die Hundesteuer vor. Mit deiner Unterstützung können wir gemeinsam auch in Österreich etwas gegen die willkürliche Besteuerung von Hundehaltern unternehmen.
Neben Österreich sehen lediglich Namibia, Schweiz und Deutschland Hunde als Luxusgut an und besteuern Vierbeiner. England, Frankreich, Italien, Spanien, Schweden und Dänemark haben die Hundesteuer - ein Relikt aus dem Mittelalter - längst abgeschafft. Aus Deutschland liegt dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage gegen die Hundesteuer vor. Mit deiner Unterstützung können wir gemeinsam auch in Österreich etwas gegen die willkürliche Besteuerung von Hundehaltern unternehmen.
Wie hoch ist die Hundesteuer/Hundeabgabe?
Die Höhe der Hundesteuer kann per Landesgesetz der einzelnen Bundesländer festgelegt, oder dem Ermessen der einzelnen Städte und Gemeinden überlassen werden. Städte und Gemeinden können gemäß §8 Abs. 5 und 6 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 bestimmte Abgaben (wie die Hundeabgabe) einheben, „wenn dies zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichtes oder zur Deckung bestimmter Erfordernisse im Haushalt der Gemeinden erforderlich ist“. Das ist ein juristischer Freifahrtschein, um sukzessive die Hundeabgabe anzuheben, wenn anderswo Geld benötigt wird.
Die Höhe der Hundesteuer kann per Landesgesetz der einzelnen Bundesländer festgelegt, oder dem Ermessen der einzelnen Städte und Gemeinden überlassen werden. Städte und Gemeinden können gemäß §8 Abs. 5 und 6 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 bestimmte Abgaben (wie die Hundeabgabe) einheben, „wenn dies zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichtes oder zur Deckung bestimmter Erfordernisse im Haushalt der Gemeinden erforderlich ist“. Das ist ein juristischer Freifahrtschein, um sukzessive die Hundeabgabe anzuheben, wenn anderswo Geld benötigt wird.
Warum gibt es so große Unterschiede bei der Hundeabgabe?
Es gibt gravierende Unterschiede bei der Höhe der Hundesteuer, die von € 7,27 Euro bis über € 110,- reichen. Auf die Lebensdauer eines Hundes gerechnet, ergeben sich mancherorts Steuerabgaben bis über € 1600,- !!! Die unterschiedlichen Steuersätze machen die Willkür der Erhöhungsexzesse offenkundig und verdeutlichen eindrucksvoll, dass sich Städte und Gemeinden nicht an den tatsächlichen Kosten – wie oftmals behauptet - die ihnen durch die Hundehaltung entstehen, orientieren.
Es gibt gravierende Unterschiede bei der Höhe der Hundesteuer, die von € 7,27 Euro bis über € 110,- reichen. Auf die Lebensdauer eines Hundes gerechnet, ergeben sich mancherorts Steuerabgaben bis über € 1600,- !!! Die unterschiedlichen Steuersätze machen die Willkür der Erhöhungsexzesse offenkundig und verdeutlichen eindrucksvoll, dass sich Städte und Gemeinden nicht an den tatsächlichen Kosten – wie oftmals behauptet - die ihnen durch die Hundehaltung entstehen, orientieren.
Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten für Städte & Gemeinden?
Darüber erhält man bisher keine konkreten Auskünfte. Es werden zwar Zahlen genannt. Wie diese im Detail zustande kommen bzw. was alles reingerechnet wird ist jedoch vollkommen intransparent und wird keiner unabhängigen Prüfung durch Dritte zugänglich gemacht. Darüber hinaus gibt es seit Jahren den Vorschlag, Werbung auf Hundesackerl und mittels einer Werbetafel in Hundewiesen zuzulassen. Dadurch würden Städte und Gemeinden Geld einnehmen und sich die Kosten auf ein Minimum reduzieren. Statt solche perfekten Lösungen umzusetzen, hebt man jedoch lieber die Hundesteuer immer weiter an.
Darüber erhält man bisher keine konkreten Auskünfte. Es werden zwar Zahlen genannt. Wie diese im Detail zustande kommen bzw. was alles reingerechnet wird ist jedoch vollkommen intransparent und wird keiner unabhängigen Prüfung durch Dritte zugänglich gemacht. Darüber hinaus gibt es seit Jahren den Vorschlag, Werbung auf Hundesackerl und mittels einer Werbetafel in Hundewiesen zuzulassen. Dadurch würden Städte und Gemeinden Geld einnehmen und sich die Kosten auf ein Minimum reduzieren. Statt solche perfekten Lösungen umzusetzen, hebt man jedoch lieber die Hundesteuer immer weiter an.
Was für Gegenleistungen erhalten Hundehalter?
Die Hundesteuer ist keine zweckgebundene Abgabe, also eine Leistung ohne konkrete Gegenleistung. Daher liegt es im Ermessen der einzelnen Städte und Gemeinden, wofür sie die Gelder verwenden. Hundehalter zahlen somit brav in die Städte- und Gemeindekassen ein, können dafür aber nicht erwarten, dass ihre Steuergelder für die Reinigung von Gehwegen und öffentlichen Plätzen, das Aufstellen von Sackerlspendern oder gar die Errichtung von Hundefreilaufwiesen verwendet werden. Städte und Gemeinden können das Steuergeld der Hundehalter ebenso verwenden, um Budgetlöcher zu stopfen und anderweitige Schulden zu tilgen.
Die Hundesteuer ist keine zweckgebundene Abgabe, also eine Leistung ohne konkrete Gegenleistung. Daher liegt es im Ermessen der einzelnen Städte und Gemeinden, wofür sie die Gelder verwenden. Hundehalter zahlen somit brav in die Städte- und Gemeindekassen ein, können dafür aber nicht erwarten, dass ihre Steuergelder für die Reinigung von Gehwegen und öffentlichen Plätzen, das Aufstellen von Sackerlspendern oder gar die Errichtung von Hundefreilaufwiesen verwendet werden. Städte und Gemeinden können das Steuergeld der Hundehalter ebenso verwenden, um Budgetlöcher zu stopfen und anderweitige Schulden zu tilgen.
Viele österreichische Städte und Gemeinden betreiben
mit den Steuereinnahmen überwiegend Symbolpolitik. Hundehalter beklagen
zu wenige Hundewiesen, die zudem verdreckt, zu klein, ohne
Sitzgelegenheit und ohne Wasser für Hunde sind. Offenkundig ist der
Leistungswiderspruch im ländlichen Bereich, wo steuerzahlende
Hundehalter meist Null Gegenleistung erhalten!
Gleichzeitig mit den Steuererhöhungen werden die
Rechte der Hundebesitzer zunehmend beschnitten: Genereller Leinenzwang,
immer mehr Hundeverbotszonen, vermehrte Kontrollen und drakonische
Geldstrafen für freilaufende Hunde sowie fehlende bzw. nicht vorhandene
Hundefreilaufmöglichkeiten gehören zur traurigen Realität vieler
Hundebesitzer. Dass Hundebesitzer dafür immer mehr zahlen sollen, führt
unweigerlich zu Konflikten.
Ziel der Initiative
Die überwiegende Mehrheit der Hundehalter ist bereit, einen angemessenen und transparenten Beitrag zu leisten, wenn dafür artgerechte Rahmenbedingungen - wie z.B. ausreichend Freilaufmöglichkeiten - geschaffen werden.
Die überwiegende Mehrheit der Hundehalter ist bereit, einen angemessenen und transparenten Beitrag zu leisten, wenn dafür artgerechte Rahmenbedingungen - wie z.B. ausreichend Freilaufmöglichkeiten - geschaffen werden.
Ziel der Initiative ist es daher, Hundehalter zu
mobilisieren, öffentliches Gehör für dieses wichtige Thema zu schaffen,
über die Probleme der Hundesteuer aufzuklären, und so die willkürliche
Hundesteuer umgehend abzuschaffen und in eine angemessene und
transparente Hundegebühr umzuwandeln.