9.6.16
Technikfolgenabschätzung
Technische Innovationen bergen Chancen und Risiken, die bei der Gestaltung neuer Technologien erkannt und berücksichtigt werden müssen. Wissenschaftliche Technikfolgenabschätzung (TA) untersucht Auswirkungen des technischen Wandels auf Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt und Gesundheit, aber auch auf das Rechtssystem.
Unterschiedliche Ansprüche an neue Technologien, die sich auf unterschiedlichen Interessen und Werten gründen und Konflikte hervorrufen können, werden aufgezeigt und analysiert. TA ist – im Gegensatz zu Consulting – unabhängige Forschung, die im wissenschaftlichen Peer-Review-Verfahren bestehen muss.An wen richtet sich TA?
Technikfolgenabschätzung richtet sich einerseits an die Wissenschaft, etwa an die sozial-wissenschaftliche Technikforschung oder die Risikoforschung. Sie untersucht das Verständnis der Rolle von Technik in der Gesellschaft und analysiert konkrete Technikfolgen. Andererseits bereitet sie Wissen für Entscheidungsträger auf. In dieser Funktion richtet sich TA international in erster Linie an Parlamente, aber auch an die EU-Kommission, in Österreich traditionell meist an die Ministerien. Indirekt wendet sich die TA über die Medien und andere Multiplikatoren auch an die Öffentlichkeit.Was bringt TA?
Technikfolgenabschätzung trägt dazu bei, die Gesellschaft möglichst umfassend über die direkten und indirekten Folgen von technischen Innovationen zu informieren. Sie bietet somit eine Grundlage für rationale technologie-politische Entscheidungen. TA gibt einen Überblick bei komplexen Fragestellungen, führt Wissen aus verschiedenen Bereichen zusammen und macht es transparent. Sie hilft mit, die Entwicklung und den Umgang von Technologien auf die öffentliche Agenda zu setzen.TA bietet Input bei der Gestaltung von Forschungs- und Technologiepolitik. In Österreich wurden Erkenntnisse der TA etwa bei der thematischen Schwerpunktsetzung für die Energieforschung mit einbezogen. Eine TA-Studie kann auch unmittelbar auf einen laufenden Entwicklungsprozess Einfluss nehmen. So wurden etwa Kriterien, die im Rahmen eines ITA-Projekts zur Einhaltung der Privatsphäre bei der Gestaltung von Sicherheitstechnologien erarbeitet wurden, bei späteren EU-Ausschreibungen relevant.
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