9.7.16
Wahlaufhebung war rechtens
Viele Leserbriefschreiber und sonstige Kommentatoren zeigen ein
eigenartiges Rechtsverständnis. Da verkündet der Verfassungsgerichtshof
mit rechtskräftigem Urteil die Aufhebung der Stichwahl aufgrund
gesetzeswidriger Handhabung der Briefwahl, und man hört nur von
Schlampereien und Formfehlern. Diese Handlungen sind gesetzeswidrig und
ermöglichen Stimmenmanipulation. Der Gesetzgeber hat sich ja etwas
gedacht, als er so exakte Vorschriften erließ. In der Wahlanfechtung hat
Dr. Böhmdorfer 94 von 117 Wahlbezirken solcher rechtswidrigen
Handlungen bezichtigt. 20 konnte der Verfassungsgerichtshof nur
überprüfen, sicher aus Prozessökonomie, und die haben schon ausgereicht.
Alle, die leichtfertig von Schlamperei sprechen, untergraben unseren
Rechtsstaat.
Dr. Inge Urban
Die Briefwahl wird in Altenheimen genauso wie bisher ablaufen und die Beeinflussung wird tausende (richtige) Stimmen bringen.
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Dr. Inge Urban
Die Briefwahl wird in Altenheimen genauso wie bisher ablaufen und die Beeinflussung wird tausende (richtige) Stimmen bringen.
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