9.7.16

 

Wahlaufhebung war rechtens

Viele Leserbriefschreiber und sonstige Kommentatoren zeigen ein eigenartiges Rechtsverständnis. Da verkündet der Verfassungsgerichtshof mit rechtskräftigem Urteil die Aufhebung der Stichwahl aufgrund gesetzeswidriger Handhabung der Briefwahl, und man hört nur von Schlampereien und Formfehlern. Diese Handlungen sind gesetzeswidrig und ermöglichen Stimmenmanipulation. Der Gesetzgeber hat sich ja etwas gedacht, als er so exakte Vorschriften erließ. In der Wahlanfechtung hat Dr. Böhmdorfer 94 von 117 Wahlbezirken solcher rechtswidrigen Handlungen bezichtigt. 20 konnte der Verfassungsgerichtshof nur überprüfen, sicher aus Prozessökonomie, und die haben schon ausgereicht. Alle, die leichtfertig von Schlamperei sprechen, untergraben unseren Rechtsstaat.
Dr. Inge Urban

Die Briefwahl wird in Altenheimen genauso wie bisher ablaufen und die Beeinflussung wird tausende (richtige) Stimmen bringen.

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