14.6.17

 

PRÄMIENVARIANTE A UND B BEI ABSCHLUSS EINER HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

In Österreich ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Sie sichert Geschädigte und Schädiger ab und deckt nach verschuldeten Verkehrsunfällen Sach-, Personen- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung besteht die Wahl zwischen den „Prämienvarianten A und B“ mit unterschiedlichen Haftungen und unterschiedlichem Entgelt (sogenannter „Spalttarif“), was eine schadenersatzrechtliche Besonderheit darstellt.
Bei der kostengünstigeren Prämienvariante A verzichtet der Versicherungsnehmer als künftiger Geschädigter eines Verkehrsunfalles im Voraus auf Ersatz von Mietkosten eines Ersatzfahrzeuges einschließlich eines Taxis und des Verdienstentganges wegen der Nichtbenützbarkeit seines beschädigten Fahrzeuges vom Schädiger/Unfallgegner (bzw. dessen Haftpflichtversicherer). Die Kosten sind im Vergleich zur Prämienvariante B um 20 Prozent günstiger, weshalb sich die Mehrheit der Versicherungsnehmer für die billigere (Verzichts-)Variante entscheidet.

Mehr

Comments: Kommentar veröffentlichen

<< Home

This page is powered by Blogger. Isn't yours?