14.6.17
PRÄMIENVARIANTE A UND B BEI ABSCHLUSS EINER HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
In Österreich ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vom
Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Sie sichert Geschädigte und
Schädiger ab und deckt nach verschuldeten Verkehrsunfällen Sach-,
Personen- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung besteht die Wahl zwischen
den „Prämienvarianten A und B“ mit unterschiedlichen Haftungen und
unterschiedlichem Entgelt (sogenannter „Spalttarif“), was eine
schadenersatzrechtliche Besonderheit darstellt.
Bei der kostengünstigeren Prämienvariante A verzichtet der Versicherungsnehmer als künftiger Geschädigter eines Verkehrsunfalles im Voraus auf Ersatz von Mietkosten eines Ersatzfahrzeuges einschließlich eines Taxis und des Verdienstentganges wegen der Nichtbenützbarkeit seines beschädigten Fahrzeuges vom Schädiger/Unfallgegner (bzw. dessen Haftpflichtversicherer). Die Kosten sind im Vergleich zur Prämienvariante B um 20 Prozent günstiger, weshalb sich die Mehrheit der Versicherungsnehmer für die billigere (Verzichts-)Variante entscheidet.
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Bei der kostengünstigeren Prämienvariante A verzichtet der Versicherungsnehmer als künftiger Geschädigter eines Verkehrsunfalles im Voraus auf Ersatz von Mietkosten eines Ersatzfahrzeuges einschließlich eines Taxis und des Verdienstentganges wegen der Nichtbenützbarkeit seines beschädigten Fahrzeuges vom Schädiger/Unfallgegner (bzw. dessen Haftpflichtversicherer). Die Kosten sind im Vergleich zur Prämienvariante B um 20 Prozent günstiger, weshalb sich die Mehrheit der Versicherungsnehmer für die billigere (Verzichts-)Variante entscheidet.
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