5.12.17

 

Strafanzeige gegen EU-Behörden nach Glyphosat-Zulassung

Absprachen, Einflussnahme und Copy-Paste statt unabhängiger Bewertung

Ein Bündnis von Umweltschutzorganisationen erstattet in Österreich, Deutschland, Italien, Lissabon und Frankreich Strafanzeige gegen das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Unter Verweis auf eigene Nachforschungen, US-Gerichtsdokumente („Monsanto Papers“) und ein Plagiatsgutachten legen die Umweltschutzorganisationen dar, dass BfR und EFSA keine unabhängige, objektive und transparente Bewertung der gesundheitlichen Risiken von Glyphosat vorgenommen haben, wie das die EU-Pestizidverordnung 1107/2009 verlangt hätte. Folglich wurde mit Glyphosat ein Pestizidwirkstoff erneut europaweit genehmigt, der ansonsten die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung wahrscheinlich verfehlt hätte. Es ist zu befürchten, dass schwere und schwerste Gesundheitsschäden als Folge des behördlichen Fehlverhaltens eintreten werden.
Verdacht des Plagiarismus mit bewusster Verschleierung der Urheber
Stoffe mit krebserregenden, mutagenen oder fortpflanzungsschädlichen Eigenschaften dürfen laut EU-Pestizidverordnung nicht als Pestizide zugelassen werden. Brisant ist daher, dass das BfR jene veröffentlichten Studien, die sich mit diesen potenziellen Stoffeigenschaften von Glyphosat beschäftigen, gar nicht selbst bewertet hat, sondern stattdesssen die Bewertungen wortwörtlich aus dem Zulassungsantrag der Hersteller übernahm, und dabei die Herkunft „bewusst verschleierte“, wie ein Gutachten des Salzburger Medienwissenchaftlers Doz. Dr. Stefan Weber feststellt.
Die Behörden weisen diesen Vorwurf zurück. Helmut Burtscher-Schaden, der für die österreichische Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 das Plagiatsgutachten beauftragt hatte, meint dazu: „Da BfR-Präsident Andreas Hensel die Vorwürfe unseres Gutachtens als ‚haltlos und erfunden‘ darstellt und EFSA-Direktor Bernhard Url gar eine ‚orchestrierte Kampagne zur Diskreditierung des wissenschaftlichen Prozesses‘ erkennen will, möchten wir mit unserer Anzeige eine unabhängige und objektive Prüfung der Belastbarkeit unseres Gutachtens durch ein Gericht erreichen.“
Keine unvoreingenommene Prüfung der wissenschaftlichen Fakten
Hinweise darauf, dass das Durchführen einer unabhängigen und objektiven Bewertung der Krebsgefahr von EFSA und BfR gar nicht beabsichtigt wurde, finden sich in kürzlich veröffentlichten US-Gerichtsakten, auch als „Monsanto Papers“ bekannt. Demzufolge hat die EFSA bereits am 22. Mai 2015 - also sechs Monate bevor (!) sie ihre mit Spannung erwartete finale Bewertung der Krebsgefahr von Glyphosat veröffentlichte, und zwei Monate vor (!) der Fertigstellung der IARC-Monographie - die US-Behörde bereits dahingehend informiert, dass sie die IARC-Monographie im August evaluieren und ihr widersprechen werde. Das schließt eine unabhängige und objektive Evaluierung aus.
Verdacht der (indirekten) Einflussnahme durch Monsanto
Den Gerichtsakten zufolge war die Kontakperson für die EFSA bei der U.S.-EPA ausgerechnet jener leitende EPA-Toxikologe, der in U.S.-Medien als Monsantos „Maulwurf“ bei der EPA tituliert wurde: Jess Rowland. Dieser steht im Verdacht, mit Monsanto konspiriert zu haben. Unter anderem soll er versucht haben, eine unabhängige Krebsbewertung von Glyphosat durch das US-Gesundheitsministerium zu verhindern, und dies mit Erfolg. Einer Monsanto-internen Korrespondenz zufolge hat er auch bei der Telefonkonferenz mit den EU-Mitgliedsstaaten (TC 117) die EFSA „auf Linie gebracht“.
Dazu passt, dass der Toxikologe und Vorstand von PAN Germany, Peter Clausing, schon im Mai 2017 aufdecken konnte, dass bei exakt jener Telefonkonferenz 117 ein „Hinweis“ von Jess Rowland dazu führte, dass die EFSA eine zentrale Krebsstudie aus ihrer Bewertung ausschloss. Eine zufriedenstellende wissenschaftliche Begründung dafür konnte die EFSA nicht liefern.
Rechtanwalt Dr. Josef Unterweger stellt zu obigen Sachverhalten fest: „Wenn ein Plagiat dazu dient ein falsches Beweismittel herzustellen, dann ist das nicht nur eine Sache des Urheberrechts. Wenn eine Zulassungsstelle ein unrichtiges Gutachten abgibt, dann haftet sie dafür. Das nennt sich Amtshaftung bzw. Staatshaftung. Wenn ein Pestizid in Umlauf ist, das ohne falsches Gutachten der Behörde schon seit Jahren nicht mehr im Umlauf sein dürfte, dann sind die Schäden, die dadurch seither eingetreten sind, von der Behörde zu verantworten, die das falsche Gutachten erstellt hat.“
Aus diesen Gründen erstatten die Umweltorganisationen GLOBAL 2000, Pesticide Action Network (PAN) Europe, PAN Germany, PAN Italia und Generations Futures Strafanzeige gegen BfR und EFSA.
Die Verfehlungen beim Zulassungsverfahren von Glyphosat haben das Vertrauen der EuropäerInnen in die Behörden und das Zulassungsverfahren erschüttert. Eine umfassende Aufarbeitung und Aufklärung ist erforderlich. Dies können gerichtliche Ermittlungen, aber auch parlamentarische Untersuchungen leisten. Nur wenn dies geschieht und auch die notwendigen Konsequenzen gezogen werden, lässt sich das Vertrauen der EuropäerInnen in ihre Institutionen langfristig wieder herstellen.

 
 

 


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