27.1.18

 

„Ehe für alle“ verstößt gegen das Grundgesetz

Die Entscheidung des Bundestags zur „Ehe für alle“ hat gegen das Grundgesetz verstoßen. Das hat der Rechtswissenschaftler Jörg Benedict auf einem Symposium der Bewegung „Demo für Alle“ erklärt. Ein Großaufgebot der Polizei musste die Veranstaltung schützen, bei der es auch um Leihmutterschaft ging.

Als der Bundestag kurz vor der Sommerpause 2017 die Einführung der „Ehe für alle“ beschloss, ging das nicht mit den Grundgesetz konform. Warum, erklärte der Rechtswissenschaftler Jörg Benedict von der Universität Rostock am Samstag auf einem Symposium des „Aktionsbündnisses für Ehe und Familie“, bekannt durch die Kundgebungen unter dem Motto „Demo für Alle“. Benedict führte aus, dass die Änderung des Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch zur Ehe nicht mit Artikel 6 des Grundgesetzes übereinkomme, wo der besondere Schutz von Ehe und Familie festgeschrieben ist. Benedict nannte Beispiele, um aufzuzeigen, dass eine Gesetzesänderung nicht automatisch das Grundgesetz außer Kraft setzen darf. Ändere der Gesetzgeber beispielsweise das Asylrecht dahingehend, dass jährlich nur 100 Personen Recht auf Asyl haben, gebe es einen Konflikt zwischen diesem Gesetz und dem Asylrecht im Grundgesetz. „Die Gesetzgebung ist immer an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden“, sagte er.
Für Benedict, der 2015 Autor einer gutachterlichen Stellungnahme zur gleichgeschlechtlichen Ehe für den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages war, ist die „Ehe für alle“ deshalb problematisch: „Eine Umdefinition der Verfassung durch eine parlamentarische Mehrheit ist vom Grundgesetz ausgeschlossen.“ Als Irland die „Ehe für alle“ einführte, sei dort dafür die Verfassung geändert worden – dafür ist in Deutschland eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.

Für die Autoren des Grundgesetzes war die Sache klar

Benedict nannte Argumente der Befürworter der sogenannten „Öffnung“ der Ehe, um diese anschließend zu entkräften. So habe es in der Bundestagsdebatte beispielsweise geheißen, 82 Prozent der Deutschen seien für die gleichgeschlechtliche Ehe. „Und wenn 82 Prozent die Mineralölsteuer zu hoch finden, müssen wir dann nur noch die Hälfte bezahlen?“ fragte er. Die These, die Autoren des Grundgesetzes hätten die Ehe bewusst nicht eng als zwischen Mann und Frau definiert, hält er für falsch: Die Verfassungsväter seien schlicht nicht auf die Idee gekommen, man könne unter Ehe etwas anderes verstehen als die Verbindung zwischen Mann und Frau.

Das legten auch frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichts nahe: So habe das Gericht beispielsweise 1993 geurteilt, dass es keine Anhaltspunkte für einen grundlegenden Wandel des Eheverständnisses gebe dahingehend, dass das Geschlechtsmerkmal dafür keine prägende Bedeutung habe. Und bei der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes unter der rot-grünen Bundesregierung 2002 hieß es aus Karlsruhe, die eingetragene Lebenspartnerschaft sei keine Ehe im Sinne der Definition in Paragraph 6. Die Ehe sei eine Institution, die gleichgeschlechtliche Paare wegen ihres gleichen Geschlechts nicht eingehen könnten. 

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