9.1.18

 

FDP-Vize Kubicki fordert Rücktritt von Heiko Maas

FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat den Rücktritt vom geschäftsführenden Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gefordert. „Herr Maas hat als Justizminister versagt“, sagte Kubicki der Passauer Neuen Presse.
 
Wenn Kernaufgaben nicht mehr vom Staat, sondern von Konzernen erfüllt würden, wäre das ein Armutszeugnis. „Die Justiz darf nicht teilprivatisiert werden“, beklagte der FDP-Politiker. Der Bundesjustizminister habe mit seinem Netzwerkdurchsetzungsgesetz den Rechtsstaat aufgegeben und kapituliert. Wer seinen eigenen Strafverfolgungsbehörden nicht mehr zutraue, die Probleme zu lösen, sollte sein Amt aufgeben, verdeutlichte 65jährige.

Die FDP spreche sich für eine Neuregelung des Gesetzes aus. Dieses solle den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, Haß, Beleidigungen und Verleumdungen im Netz besser zu ahnden. „Wenn Facebook, Twitter und Co. selbst zum Richter werden und über Meinungsäußerungen entscheiden, haben wir ein Riesenproblem. Das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft“, mahnte Kubicki.

Friedrich will notfalls dem Gesetzesentwurf der AfD zustimmen
CSU-Innenpolitiker und Bundestags-Vizepräsident Hans-Peter Friedrich (CSU) will notfalls im Parlament für einen Gesetzentwurf der AfD stimmen, um das im letzten Jahr von SPD, CDU und CSU beschlossene NetzDG wieder abzuschaffen. „Ich war von Anfang an dagegen und werde alles dafür tun, dieses Gesetz zu kippen.“
Wenn es keine andere vernünftige Möglichkeit gebe, dann bleibe ihm nichts anderes übrig als mit der AfD zu stimmen, sagte der frühere Bundesinnenminister dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Von SPD und Union erwarte er keine Initiative gegen das Gesetz.

Sarrazin gibt dem NetzDG noch ein halbes Jahr
Zuvor hatte auch Thilo Sarrazin das NetzDG als „wenig durchdacht“ kritisiert. Er gebe dem Gesetz „vielleicht noch ein halbes Jahr, dann wird es begraben“, sagte er der Bild-Zeitung. Das Gesetz stelle sich neben die bisherige Rechtsprechung – und damit ins Abseits.

Er selbst habe in zahlreichen Prozessen erfahren müssen, wie schwierig es sei, sich gegen Beschimpfungen zu wehren, bedauerte Sarrazin. „Ich wurde selbst jahrelang öffentlich beschimpft und verleumdet, habe auch fünf- bis sechsmal pro Jahr prozessiert – und nur zweimal gewonnen. Weil Gesetze und Rechtsprechung bei uns die Grenzen der Presse- und Meinungsfreiheit sehr weit stecken.“
Über das jüngste Verschwinden eines Tweets von Bundesjustizminister Heiko Maas, der ihn 2010 als „Idioten“ beschimpfte, habe er sich allerdings gefreut, erklärte der ehemalige SPD-Politiker. „Ich werde ungern als Idiot verunglimpft, auch wenn das heute in der Politik zum Umgang gehört. Rechtlich hätte ich bisher keine Chance gehabt, einen solchen Tweet verschwinden zu lassen.“

Bundesregierung verspricht Überprüfung des NetzDG
Die Bundesregierung setzt angesichts der breiten Kritik auf die Ergebnisse einer vorgesehenen Untersuchung. Es werde „sehr genau evaluiert werden, wie sich das Gesetz auswirkt und welche Erfahrungen mit ihm gemacht werden“, hatte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag versichert. Dann gelte es, gegebenenfalls Schlüsse daraus zu ziehen. Laut Justizministerium müssen Betreiber sozialer Netzwerke bis April/Mai Berichte vorlegen, was auf welcher Grundlage gelöscht wurde.

Seibert betonte, die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit sei von allerhöchstem Wert. In den vergangenen Jahren habe man allerdings beobachten können, wie hasserfüllte, Strafnormen verletzende Kommentare in sozialen Netzwerken zugenommen hätten, worin „ein Problem für die demokratische Gesellschaft und ihre Debattenkultur“ bestehe.
Nach einer Übergangsfrist, innerhalb derer Unternehmen sich auf die Forderungen des Gesetzes einstellen mußten, gilt das NetzDG seit dem 1. Januar in vollem Umfang. Es soll dafür sorgen, daß rechtswidrige Einträge schneller und konsequenter aus dem Internet entfernt werden. Das NetzDG regelt jedoch nicht die Frage der Strafbarkeit der Inhalte, sondern lediglich den Beschwerdeweg und die Sanktionen, wenn Unternehmen ihrer Löschpflicht nicht nachkommen.

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