6.4.18

 

Auswirkungen auf die Straßenverkehrsemissionen durch die Reduktion der höchstzulässigen Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h

Immer wieder wird ein generelles Tempolimit von 30 km/h im Ortsgebiet angesprochen, als Argument wird auch eine damit resultierende Emissionsverminderung angeführt.

Im Rahmen dieser Arbeit, vom Österreichischen Verein für Kraftfahrzeugtechnik (ÖVK) und der Industriellenvereinigung in Auftrag gegeben, wurde durch eine detaillierte Aufarbeitung von Fahrmustern und den daraus abgeleiteten Emissionsfaktoren eine solide Grundlage für städtische Verkehrssituationen hinsichtlich der Emissionseinflüsse erarbeitet.
Es war zu erwarten, dass die Abgasemissionen des Straßenverkehrs durch die Änderung der höchstzulässigen Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h beeinflusst werden. Im Fokus der Betrachtung standen dabei die Emissionen CO2 (bzw. der Kraftstoffverbrauch), Partikel, NO2 als auch NOx, HC und CO. Insbesondere den drei Erstgenannten ist aufgrund der Klimarelevanz bzw. der Luftqualitätsanforderungen (Immissionsschutz) besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
In die Berechnungen wurden neben den Personenkraftwagen auch leichte und schwere Nutzfahrzeuge sowie Busse und Motorräder aufgenommen.

Die Studie zeigt, dass insgesamt keine schlüssigen Emissionsvorteile für Tempo 30 gefunden werden konnten.

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