4.12.18
reparieren soll gefördert werden
Die DUH fordert, dass Originalersatzteile mindestens sieben Jahre
erhältlich sind - Reparatur soll durch Veröffentlichung kostenfreier
Reparaturanleitungen einfacher werden– Steuerliche Förderung für die
Reparatur und den Kauf gebrauchter Geräte.
Es ist dramatisch, wie gerade in der Elektrobranche mit Ressourcen umgegangen wird. Allein in Deutschland fallen jedes Jahr 1,7 Millionen Tonnen Elektroschrott an, wovon nur etwa 40 Prozent ordnungsgemäß gesammelt werden. Für die Herstellung neuer Geräte werden viel Energie und wertvolle Ressourcen aufgewendet, mit katastrophalen Folgen für die Umwelt. Diese besorgniserregende Entwicklung kann nur durch eine längere Nutzungsdauer, Reparatur und Wiederverwendung gestoppt werden. Grund genug für die Deutsche Umwelthilfe (DUH), von der deutschen Bundesregierung ein „Recht auf Reparatur“ und verbindliche Vorgaben zum Öko-Design von Elektrogeräten und allen anderen Produkten, wie z.B. Textilien, Möbel oder Baumaterialien zu fordern.
„Es fallen immer größere Mengen Elektroschrott an, auch weil zu wenig Elektrogeräte repariert und zu viele vorschnell entsorgt werden. Es mangelt an Ersatzteilen zu bezahlbaren Preisen und öffentlich zugänglichen Reparaturanleitungen. Im Sinne des Umwelt- und Verbraucherschutzes muss ein sogenanntes ‚Recht auf Reparatur‘ sicherstellen, dass Hersteller Ersatzteile und Reparaturanleitungen für Verbraucher und freie Werkstätten genauso verfügbar machen, wie für unternehmenseigene Werkstätten. Die Bundesregierung muss einschreiten und verbindliche Regelungen festlegen, die genau dies garantieren. Zudem muss die Reparatur finanziell gefördert werden, indem für diese ein verminderter Mehrwertsteuersatz gilt“, fordert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Unternehmen sollten originale Ersatzteile zu verhältnismäßigen Preisen für die erwartete Gerätelebensdauer, jedoch mindestens sieben Jahre, zur Verfügung stellen – ebenso wie kostenlos verfügbare Reparaturanleitungen.
Die DUH fordert, dass im Elektrogerätegesetz Vorgaben zur Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und zum Einsatz von Recyclingmaterial verankert werden. In der EU-Öko-Designrichtlinie und den zugehörigen produktspezifischen Ökodesign-Verordnungen sollten diese Prinzipien für alle Produkte europaweit verbindlich gemacht werden.
Ökonews
ORF
Vielerorts sehen WirtschaftsvertreterInnen im Trend zu mehr Reparatur in Selbsthilfe (Stichwort „Repaircafé“ eine Unterminierung von Wirtschaftsinteressen. Doch wenn betroffene Stakeholder konstruktiv miteinander reden, scheint das Gegenteil der Fall zu sein. 2015 hat sich in Berlin ein Runder Tisch Reparatur aus unterschiedlichen Stakeholdern gegründet, der sich das Ziel gesetzt hat, die Reparatur zu stärken. Mit dabei waren Vertreter von Umweltverbänden, Verbraucherschützer, Vertreter der reparierenden Wirtschaft, der herstellenden Industrie, Wissenschaft und Reparaturinitiativen. Diese haben nun ein Positionspapier veröffentlicht, in dem die Politik aufgefordert wird, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu Gunsten von mehr Reparatur zu verbessern.
repanet
Reparatur und Selbermachen in der Stadt
Es ist dramatisch, wie gerade in der Elektrobranche mit Ressourcen umgegangen wird. Allein in Deutschland fallen jedes Jahr 1,7 Millionen Tonnen Elektroschrott an, wovon nur etwa 40 Prozent ordnungsgemäß gesammelt werden. Für die Herstellung neuer Geräte werden viel Energie und wertvolle Ressourcen aufgewendet, mit katastrophalen Folgen für die Umwelt. Diese besorgniserregende Entwicklung kann nur durch eine längere Nutzungsdauer, Reparatur und Wiederverwendung gestoppt werden. Grund genug für die Deutsche Umwelthilfe (DUH), von der deutschen Bundesregierung ein „Recht auf Reparatur“ und verbindliche Vorgaben zum Öko-Design von Elektrogeräten und allen anderen Produkten, wie z.B. Textilien, Möbel oder Baumaterialien zu fordern.
„Es fallen immer größere Mengen Elektroschrott an, auch weil zu wenig Elektrogeräte repariert und zu viele vorschnell entsorgt werden. Es mangelt an Ersatzteilen zu bezahlbaren Preisen und öffentlich zugänglichen Reparaturanleitungen. Im Sinne des Umwelt- und Verbraucherschutzes muss ein sogenanntes ‚Recht auf Reparatur‘ sicherstellen, dass Hersteller Ersatzteile und Reparaturanleitungen für Verbraucher und freie Werkstätten genauso verfügbar machen, wie für unternehmenseigene Werkstätten. Die Bundesregierung muss einschreiten und verbindliche Regelungen festlegen, die genau dies garantieren. Zudem muss die Reparatur finanziell gefördert werden, indem für diese ein verminderter Mehrwertsteuersatz gilt“, fordert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Unternehmen sollten originale Ersatzteile zu verhältnismäßigen Preisen für die erwartete Gerätelebensdauer, jedoch mindestens sieben Jahre, zur Verfügung stellen – ebenso wie kostenlos verfügbare Reparaturanleitungen.
Die DUH fordert, dass im Elektrogerätegesetz Vorgaben zur Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und zum Einsatz von Recyclingmaterial verankert werden. In der EU-Öko-Designrichtlinie und den zugehörigen produktspezifischen Ökodesign-Verordnungen sollten diese Prinzipien für alle Produkte europaweit verbindlich gemacht werden.
Ökonews
ORF
Vielerorts sehen WirtschaftsvertreterInnen im Trend zu mehr Reparatur in Selbsthilfe (Stichwort „Repaircafé“ eine Unterminierung von Wirtschaftsinteressen. Doch wenn betroffene Stakeholder konstruktiv miteinander reden, scheint das Gegenteil der Fall zu sein. 2015 hat sich in Berlin ein Runder Tisch Reparatur aus unterschiedlichen Stakeholdern gegründet, der sich das Ziel gesetzt hat, die Reparatur zu stärken. Mit dabei waren Vertreter von Umweltverbänden, Verbraucherschützer, Vertreter der reparierenden Wirtschaft, der herstellenden Industrie, Wissenschaft und Reparaturinitiativen. Diese haben nun ein Positionspapier veröffentlicht, in dem die Politik aufgefordert wird, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu Gunsten von mehr Reparatur zu verbessern.
repanet