10.7.14
Bürgerinitiative gegen Euthanasie
Starke Kräfte in ganz
Europa drängen in Richtung einer Freigabe der Tötung auf Verlangen. In
Belgien ist seit kurzem sogar die Euthanasie von Kindern erlaubt.
In Österreich wollen wir auf die Not am Lebensende mit einer flächendeckenden und angemessenen Hospiz- und Palliativversorgung
antworten. Wir wollen die Palliativmedizin weiterentwickeln und die
Finanzierung und Machbarkeit der häuslichen Pflege sicherstellen.
Schützen wir uns in Österreich durch die Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe) in der Verfassung. Nur ein Verfassungsverbot kann Österreich dauerhaft vor der Euthanasie bewahren.
Ein
Verfassungsverbot steht einem Behandlungsabbruch oder der
Patientenverfügung nicht entgegen: Jemanden an seinen Gebrechen sterben
zu lassen ist nicht mit einer aktiven Tötungshandlung vergleichbar.
Für
diese Anliegen bitten wir Sie, die parlamentarische Bürgerinitiative
„An der Hand, nicht durch die Hand des Menschen sterben“ auf der
Webseite des österreichischen Parlaments zu unterzeichnen. Den Link
finden Sie hier:
https://www.parlament.gv.at/SEC/Zustimmen.shtml?gpCode=XXV&ityp=BI&inr=48 |