10.7.14

 

Bürgerinitiative gegen Euthanasie

Starke Kräfte in ganz Europa drängen in Richtung einer Freigabe der Tötung auf Verlangen. In Belgien ist seit kurzem sogar die Euthanasie von Kindern erlaubt.
In Österreich wollen wir auf die Not am Lebensende mit einer flächendeckenden und angemessenen Hospiz- und Palliativversorgung antworten. Wir wollen die Palliativmedizin weiterentwickeln und die Finanzierung und Machbarkeit der häuslichen Pflege sicherstellen. Schützen wir uns in Österreich durch die Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe) in der Verfassung. Nur ein Verfassungsverbot kann Österreich dauerhaft vor der Euthanasie bewahren.
Ein Verfassungsverbot steht einem Behandlungsabbruch oder der Patientenverfügung nicht entgegen: Jemanden an seinen Gebrechen sterben zu lassen ist nicht mit einer aktiven Tötungshandlung vergleichbar.
Für diese Anliegen bitten wir Sie, die parlamentarische Bürgerinitiative „An der Hand, nicht durch die Hand des Menschen sterben“ auf der Webseite des österreichischen Parlaments zu unterzeichnen. Den Link finden Sie hier:
  https://www.parlament.gv.at/SEC/Zustimmen.shtml?gpCode=XXV&ityp=BI&inr=48  

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