14.4.15
Ist unser Grundrecht auf Datenschutz durchsetzbar?
Das ist heute die eigentliche Frage hinter “europe-v-facebook.org”. Das
Recht auf Datenschutz ist ein Grundrecht in der EU, gleichzeitig
respektieren es viele der große IT-Unternehmen nicht. Facebook ist nur
eines von vielen Unternehmen, welches eine schlechte Reputation hat,
wenn es um den Datenschutz geht.
Derzeit ist es für den Nutzer von Facebook fast unmöglich zu sehen, was wirklich mit den vielen Daten passiert. So werden “entfernte Daten” weiter gespeichert, und die Nutzer im Unklaren gelassen, was Facebook mit unseren Daten genau tut. Die Nutzer sind mit unverständlichen und sich widersprechenden Nutzungsbedingungen konfrontiert und können die Folgen der Nutzung von Facebook nicht immer genau einschätzen.
europe-v-facebook.org
Sammelklage gegen Facebook
Ziel ist es, zu erreichen, dass Facebook im Bereich Datenschutz rechtskonform agiert.
Die Klage beruht im Kern auf folgenden unrechtmäßigen Handlungen von Facebook Irland:
Derzeit ist es für den Nutzer von Facebook fast unmöglich zu sehen, was wirklich mit den vielen Daten passiert. So werden “entfernte Daten” weiter gespeichert, und die Nutzer im Unklaren gelassen, was Facebook mit unseren Daten genau tut. Die Nutzer sind mit unverständlichen und sich widersprechenden Nutzungsbedingungen konfrontiert und können die Folgen der Nutzung von Facebook nicht immer genau einschätzen.
europe-v-facebook.org
Sammelklage gegen Facebook
Ziel ist es, zu erreichen, dass Facebook im Bereich Datenschutz rechtskonform agiert.
Die Klage beruht im Kern auf folgenden unrechtmäßigen Handlungen von Facebook Irland:
- Datenverwendungsrichtlinien, die nach EU-Recht ungültig sind
- (Facebook verwendet US-Datenschutzbestimmungen die in der EU ungültig sind)
- Fehlen wirksamer Zustimmungen zu vielen Arten der Datenverwendung
- (Daten werden „hinter dem Rücken“ gesammelt. Facebook sieht eine „Zustimmung durch Dritte“)
- Teilnahme am NSA-Überwachungsprogramm „PRISM“
- (Facebook leitet Daten zur „Massenüberwachung“ an die NSA weiter)
- Tracking von Internetnutzern auf Webseiten (z.B. über „Like Buttons“)
- (Facebook verfolgt Nutzer auch auf Drittseiten, selbst wenn der Nutzer nie auf „Like“ klickt)
- Überwachung und Analyse der Nutzer mit „Big Data“ Anwendungen
- (Facebook verknüpft Daten aus zahlreichen Quellen. Der Nutzer hat diese Daten nie geteilt)
- Unrechtmäßige Einführung von „Graph Search“
- (Facebook änderte die Einstellungen der Nutzer eigenmächtig damit diese „zustimmen“)
- Unberechtigte Weitergabe von Nutzerdaten an externe Anwendungen
- (Externe Anwendungen können – mittels anderen Nutzern – viele persönliche Daten abgreifen)