29.6.16

 

UNO soll den Schutz ungeborener Kinder nicht als Folter bezeichnen!

In den kommenden Monaten wird der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf den „Bericht der Arbeitsgruppe gegen Diskriminierung von Frauen in Gesetz und Praxis“ abhandeln, diskutieren und beschließen.

Der Bericht beinhaltet viele gute Zielsetzungen, wie beispielsweise die Bekämpfung von Genitalverstümmelung bei Frauen, Maßnahmen für Frauen in den Wechseljahren und für ältere Frauen, das Bekämpfen von Armutsfallen für Frauen und den Ausbau der Mütterbetreuung vor und nach der Geburt. Doch neben diesen sehr begrüßenswerten Zielsetzungen beinhaltet der Bericht auch verschiedene strikt abzulehnende Dinge, wie beispielsweise die Legalisierung von Prostitution (Punkt 84).

Hinzu kommt, dass im Bericht die vollständige Legalisierung von Abtreibung gefordert wird und der unbeschränkte Zugang zu Verhütungsmitteln (inklusive gesundheitsgefährdender Pillen mit abtreibender Wirkung), auch zu jenen mit schweren Nebenwirkungen, gefordert wird. Außerdem werden indoktrinierende Maßnahmen für Frauen und Kinder in Bezug auf sexuelle und reproduktive „Rechte“ gefordert.

Weiter steht in dem Bericht, dass die negative Sichtweise auf Abtreibung Teil „patriarchaler“ Strukturen sei, die die Würde der Frauen, ihre Gesundheit und ihr Leben verletze und als „Folter“ bezeichnet werden könne: „Das Kommittee gegen Folter und das Kommitte für Menschenrechte haben festgestellt, dass der Zwang einer ungewollten Schwangerschaft in manchen Fällen an Grausamkeit und unmenschliche Behandlung heranreicht.” (A/HRC/32/44, Seite 16)

Der Bericht schlägt vor, sämtliche Beschränkungen auf Abtreibung aufzuheben (Punkt 82):
  • Aufhebung der Kriminalisierung von Abtreibungsärzten
  • Aufhebung der erforderlichen Einwilligung Dritter für eine Abtreibung (Zustimmung weiterer Ärzte oder der Eltern bei Schwangerschaften Jugendlicher oder die Zustimmung des Ehepartners)
  • Aufhebung der Gewissensfreiheit bei Abtreibung für medizinisches Personal (Freiheit der Verweigerung bestimmter Tätigkeiten aus Gewissensgründen)
  • Aufhebung gesetzlicher Bedenkzeiten, wie beispielsweise in manchen Staaten vor Schönheitsoperationen verpflichtend, sollen vor Abtreibungen abgeschafft werden (beispielsweise eine Bedenkzeit zwischen Beratungsgespräch und Abtreibung)
  • Aufhebung von Selbstbehalten für Abtreibungen. Das „Gesundheitssystem“ bzw. die öffentliche Hand soll Abtreibungen vollumfänglich finanzieren.
Kurz und bündig: Der Bericht fordert den hemmungslosen Zugang zu Abtreibung – ohne Bedenkzeiten, Beratungen und ohne zeitliches Limit (beispielsweise 12. Schwangerschaftswoche).
Auch sexuelle und reproduktive Bildung wird vom Bericht angeregt, die „auf Wissenschaft basiert“ und „Tabus“ und „religiösen Vorurteilen“ entgegenwirkt.

Begründet wird der hemmungslose Zugang zu Abtreibung auch damit, dass keine Verhütungsmethode in 100 Prozent der Fälle wirkt. Deshalb „müssen Frauen vollumfänglichen Zugang zu Abtreibung haben“ (Punkt 81).

Unterzeichnen wir jetzt gemeinsam diese Petition an die Botschafter beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und teilen wir ihnen dadurch mit, dass das Eintreten für das Leben ungeborener Kinder keine Form der Folter ist und appellieren wir an Sie, die umstrittenen Passagen bezüglich Abtreibung und Prostitution aus dem Dokument zu streichen, bevor das Dokument beschlossen wird.

 Link



Weitere Informationen:
http://www.ohchr.org/EN/Issues/Women/WGWomen/Pages/WGWomenIndex.aspx
http://www.citizengo.org/sites/default/files/report_working_group_discrimination_women_in_law_and_practice.pdf
http://www.ohchr.org/EN/Issues/Women/WGWomen/Pages/WGWomenIndex.aspx


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