11.4.17

 

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung unter Beschuss

Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können weil sie kein Einkommen haben und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, können die sogenannte "bedarfsorientierte Mindestsicherung" beantragen. Unter den Beziehern finden sich auch Alleinerzieherinnen, prekär Beschäftigte, Pensionisten und asylberechtigte Flüchtlinge.
Die Diskussion um die Mindestsicherung wird emotional geführt: Es ist von "sozialer Hängematte" die Rede und davon dass "Menschen "zu viel Geld für Nichtstun" erhalten. Manche Politiker fordern "Gerechtigkeit für die Leistungswilligen" und "die Streichung der Mindestsicherung für Nicht-Österreicher". 2016 hat Oberösterreich die Mindestsicherung auf 520 Euro pro Person gekürzt, andere Bundesländer folgen diesem Beispiel.

Walter Pfeil vom Fachbereich Arbeits- und Sozialrecht der Universität Salzburg über Mythen und Fakten zum Thema bedarfsorientierte Mindestsicherung

Ö1

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