26.5.17
Telefonterror - Was tun gegen ständige Werbeanrufe?
Das Telefon klingelt. Man hastet zum Apparat. Es könnte ja wichtig
sein. Und wer ist dran? Eine übertrieben freundliche
Call-Center-Stimme, die einem mal wieder ein todsicheres System-Lotto
oder ein brandneues Magazin andrehen will. Vorzugsweise mit wertvollem
Reisegutschein als Gratiszugabe.
Immer mehr Verbraucher fühlen sich von solchen Anrufen zunehmend belästigt und fragen sich, ob man sich gegen derartige Störungen wehren kann. Rein rechtlich ist diese Frage mit einem klaren „Ja“ zu beantworten. Unerwünschte Werbeanrufe gelten als unzumutbare Belästigung und sind grundsätzlich unzulässig. Jeder Verbraucher hat das Recht, in Ruhe gelassen zu werden. Verletzt ein Unternehmer dieses Recht durch einen Werbeanruf ohne ausdrückliche Einwilligung, so begründet dies regelmäßig einen Unterlassungsanspruch des Verbrauchers gegen den Unternehmer. Diesen Unterlassungsanspruch kann der Verbraucher durch eine Abmahnung oder eine Unterlassungsklage geltend machen.
Soweit die rechtliche Theorie. In der Praxis ergeben sich jedoch regelmäßig tatsächliche Probleme, die eine effiziente Rechtsdurchsetzung erschweren oder gar verhindern. Die größte Schwierigkeit besteht häufig schon darin, herauszufinden, gegen wen sich der Anspruch überhaupt richtet. Die Mitarbeiter der Call-Center sind in der Regel gut geschult und machen zumeist nur vage Angaben über den Auftraggeber. Dank der Rufnummernunterdrückung hat der Verbraucher auch meistens nicht die Möglichkeit den Anruf zurückzuverfolgen. Und selbst wenn der Verbraucher genau weiß, wer ihn anruft, fehlen ihm in der Regel doch die nötigen Kenntnisse, um seine Ansprüche zu verfolgen. Zum Rechtsanwalt gehen die Betroffenen meistens auch nicht, weil sie entweder befürchten auf den Kosten sitzen zu bleiben oder weil ihnen der Aufwand einfach zu groß ist.
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stopting
Immer mehr Verbraucher fühlen sich von solchen Anrufen zunehmend belästigt und fragen sich, ob man sich gegen derartige Störungen wehren kann. Rein rechtlich ist diese Frage mit einem klaren „Ja“ zu beantworten. Unerwünschte Werbeanrufe gelten als unzumutbare Belästigung und sind grundsätzlich unzulässig. Jeder Verbraucher hat das Recht, in Ruhe gelassen zu werden. Verletzt ein Unternehmer dieses Recht durch einen Werbeanruf ohne ausdrückliche Einwilligung, so begründet dies regelmäßig einen Unterlassungsanspruch des Verbrauchers gegen den Unternehmer. Diesen Unterlassungsanspruch kann der Verbraucher durch eine Abmahnung oder eine Unterlassungsklage geltend machen.
Soweit die rechtliche Theorie. In der Praxis ergeben sich jedoch regelmäßig tatsächliche Probleme, die eine effiziente Rechtsdurchsetzung erschweren oder gar verhindern. Die größte Schwierigkeit besteht häufig schon darin, herauszufinden, gegen wen sich der Anspruch überhaupt richtet. Die Mitarbeiter der Call-Center sind in der Regel gut geschult und machen zumeist nur vage Angaben über den Auftraggeber. Dank der Rufnummernunterdrückung hat der Verbraucher auch meistens nicht die Möglichkeit den Anruf zurückzuverfolgen. Und selbst wenn der Verbraucher genau weiß, wer ihn anruft, fehlen ihm in der Regel doch die nötigen Kenntnisse, um seine Ansprüche zu verfolgen. Zum Rechtsanwalt gehen die Betroffenen meistens auch nicht, weil sie entweder befürchten auf den Kosten sitzen zu bleiben oder weil ihnen der Aufwand einfach zu groß ist.
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Telefonterror melden – Das sollten Sie wissen und tun
- Bevor der Anrufer Ihnen irgendwas aufschätzen will fragen Sie
diesen nach seinem Namen und den Firmennamen. Wichtig hierbei: Lassen
Sie sich den Firmennamen buchstabieren (viele unseriöse Unternehmen
nutzen Bezeichnungen die schwer zu verstehen sind und leicht zu
Verwechslungen mit anderen Unternehmen führen.)
Fragen Sie auch woher Ihre Daten stammen. - Wenn Sie die gewünschten Informationen erhalten haben lassen Sie sich am Besten auf kein Gespräch ein. Oftmals wird man nach persönlichen Daten zum Abgleich gefragt. Wichtig hier: Geben Sie KEINE persönlichen Daten am Telefon raus - egal als wer sich der Anrufer ausgibt.
- Sollten Sie mit dem Anruf überfordert sein da es sich bei Ihrem Gegenüber oftmals um professionell geschultes Personal handelt, ist es zu empfehlen so wenig wie möglich auf das Anliegen einzugehen und ggf. das Gespräch zu beenden. Bitten Sie den Anrufer sein Anliegen schriftlich zu übersenden und verzichten auf eine weitere telefonische Kommunikation.
- Lassen Sie sich nicht durch den Anrufer einschüchtern. Sollten Sie keinen Ausweg sehen legen Sie einfach auf.