28.6.18
Umgangsbegleiter
Begleiteter Umgang ist eine Form der
Unterstützung und Förderung des Kontaktes zwischen Kind und nicht mit ihm
zusammenlebenden wichtigen Menschen wie z.B. Vater, Mutter, Geschwister,
Großeltern oder sozialen Eltern (Beteiligte). Begleiteter Umgang ist sinnvoll
bei hohem Konfliktpotential der Beteiligten, schweren Loyalitätskonflikten des
Kindes, Erstanbahnung des Kontaktes zwischen Kind und einem Beteiligten,
Elternentfremdung und starken physischen oder psychischen Beeinträchtigungen
eines oder mehrerer Beteiligter. Während des Begleiteten Umgangs unterstützt
der Umgangsbegleiter die Anbahnung und Entwicklung positiver förderlicher
Kontakte zwischen Kind und Beteiligten. Gemeinsame Gespräche der Beteiligten,
z.B. Mutter und Vater, im Beisein eines/einer Beraters/Beraterin sind in der
Regel sinnvoll und notwendig, um zu einer Verselbstständigung der
Umgangskontakte zu kommen.
Der Begleitete Umgang kann auch in Form einer begleiteten Übergabe stattfinden. Dies ist in der Regel bei aktuell hochstrittigen Fällen sinnvoll. Der Umgangsbegleiter übernimmt in diesen Fällen nur das Holen und Bringen des Kindes oder ist bei der Übergabe des Kindes direkt anwesend.
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Trennung mit Kind
Der Begleitete Umgang kann auch in Form einer begleiteten Übergabe stattfinden. Dies ist in der Regel bei aktuell hochstrittigen Fällen sinnvoll. Der Umgangsbegleiter übernimmt in diesen Fällen nur das Holen und Bringen des Kindes oder ist bei der Übergabe des Kindes direkt anwesend.
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Trennung mit Kind