28.6.18

 

Umgangsbegleiter

Begleiteter Umgang ist eine Form der Unterstützung und Förderung des Kontaktes zwischen Kind und nicht mit ihm zusammenlebenden wichtigen Menschen wie z.B. Vater, Mutter, Geschwister, Großeltern oder sozialen Eltern (Beteiligte). Begleiteter Umgang ist sinnvoll bei hohem Konfliktpotential der Beteiligten, schweren Loyalitätskonflikten des Kindes, Erstanbahnung des Kontaktes zwischen Kind und einem Beteiligten, Elternentfremdung und starken physischen oder psychischen Beeinträchtigungen eines oder mehrerer Beteiligter. Während des Begleiteten Umgangs unterstützt der Umgangsbegleiter die Anbahnung und Entwicklung positiver förderlicher Kontakte zwischen Kind und Beteiligten. Gemeinsame Gespräche der Beteiligten, z.B. Mutter und Vater, im Beisein eines/einer Beraters/Beraterin sind in der Regel sinnvoll und notwendig, um zu einer Verselbstständigung der Umgangskontakte zu kommen.

Der Begleitete Umgang kann auch in Form einer begleiteten Übergabe stattfinden. Dies ist in der Regel bei aktuell hochstrittigen Fällen sinnvoll. Der Umgangsbegleiter übernimmt in diesen Fällen nur das Holen und Bringen des Kindes oder ist bei der Übergabe des Kindes direkt anwesend.

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Trennung mit Kind
 

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