13.11.18

 

Kleinwindkraftanlagen

Kleinwindanlagen werden direkt neben dem Verbraucher (z.B. Gebäude, Maschine oder Gerät) aufgestellt, um diesen für dessen Eigenverbrauch mit Energie zu versorgen. Ein Gegensatz zum Nutzungskonzept von Multimegawatt-Windanlagen und Windparks. Diese werden auf Konzentrationszonen möglichst fernab von Siedlungen aufgestellt, um Strom einzuspeisen und zu verkaufen. Konflikte wie Schall, Schattenwurf oder visuelle Beeinträchtigung des Landschaftsbilds sind bei Kleinwindkraftanlagen sind marginal. Eine allgemein anerkannte Definition von Kleinwindkraftanlagen und deren Abgrenzung zur Großwindkraft ist nicht vorhanden. Das häufigste Kriterium ist die Leistung der Anlage mit dem Grenzwert von 100 Kilowatt. Anlagen mit einer Leistung kleiner als 100 kW werden somit als Kleinwindanlagen betrachtet. Diese Definition wird vom Weltwindenergieverband WWEA als auch von Windkraftverbänden diverser Länder vertreten.

Leistung und Ertrag von Kleinwindanlagen

Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Kleinwindanlage sind neben den Kosten die Erträge der entscheidende Faktor.
Die Jahreserträge einer Kleinwindkraftanlage sollten auf den Eigenverbrauch abgestimmt sein. Denn nur der Eigenverbrauch ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz wirtschaftlich, die Einspeisung nicht. Eine Person verbraucht im Jahr schätzungsweise 1.500 kWh Strom, ein Vier-Personen-Haushalt rund 4.500 kWh.
Tendenziell gilt: Je höher die Leistung und der Rotordurchmesser einer Anlage und je höher die mittlere jährliche Windgeschwindigkeit, desto höher die jährliche Stromproduktion. Da die Windverhältnisse an einzelnen Standorten erheblich differieren können, sind allgemeine Aussagen zu den Erträgen einer Anlage schwierig.

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