25.2.14

 

Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien - Eine Analyse von Paul Wuthe

Die Initiatoren wollen nach eigenen Angaben mit dem Volksbegehren ein Verfassungsgesetz erwirken, das "kirchliche Privilegien" abschaffen, eine "klare Trennung von Kirche und Staat" verankern und die "gigantischen Subventionen an die Kirche" streichen soll.

Als Bevollmächtigter seitens der Betreiber fungiert Niko Alm als Sprecher der "Initiative gegen Kirchenprivilegien" sowie als seine Stellvertreter der Physiker Prof. Heinz Oberhummer, der ärztliche Leiter des "Gynmed"-Ambulatoriums für Schwangerschaftsabbruch, Christian Fiala, sowie Sepp Rothwangl, und Monika Zacher.

Mit Zurückhaltung und Kritik reagierten bisher sowohl Experten als auch Kirchenvertreter auf das Volksbegehren. Als "zu platt und undifferenziert" qualifizierte etwa Prof. Richard Potz von der Juristischen Fakultät der Universität Wien schon im März 2011 die Forderungen und Begründungen der Initiatoren.

Faktencheck zu behaupteten "Kirchenprivilegien"

Der Info-Flyer der Bischofskonferenz geht auf einige Kritikpunkte der Initiatoren des Volksbegehrens ein und verweist auf die offizielle Internetseite der katholischen Kirche, wo unter www.katholisch.at/wasbringtkirche u.a. auch ein Faktencheck zu den Punkten des Volksbegehrens durchgeführt wird.

So wird im Text zur Einreichung des Volksbegehrens beispielsweise kritisiert, dass die "Erhaltung katholischer Privatschulen und Kindergärten überwiegend aus Steuergeldern" komme. Unberücksichtigt bleibt dabei das Faktum, dass das konfessionelle Privatschulwesen dem Staat Ausgaben erspart, weil die kirchlichen Schulerhalter die Kosten für das Verwaltungspersonal, die Finanzierung der Schulbauten und aller Unterrichtsmittel, mit Ausnahme der Schulbücher, selbst tragen. Würde der Staat diese Aufgaben übernehmen, so wäre jährlich ein Mehraufwand von rund 50 Mio. Euro allein für den Betrieb der Schulen erforderlich. Dabei sind die weit höheren Investitionskosten für den Bau neuer Gebäude noch gar nicht berücksichtigt sind, die der Staat tragen müsste, wenn er selbst die Infrastruktur für die rund 70.000 Schüler tragen müsste, die allein die 335 katholischen Privatschulen besuchen.

Sehr salopp wird von den Initiatoren des Volksbegehrens behauptet, dass kirchliche Besitztümer vielfach grundsteuerbefreit seien. "Ja, aber" ist dazu zu sagen, weil die Steuerbefreiung nur für jene Liegenschaften gilt, die dem Gottesdienst, der Seelsorge oder der Verwaltung dienen, somit für Kapellen, Kirchen und Pfarrhöfe genauso wie für jüdische Synagogen, muslimische Moscheen oder buddhistische Tempel. Für alle anderen kirchlichen Liegenschaften (land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften, Miet-Wohngrundstücke oder unbebaute Liegenschaften) zahlt die Kirche voll die Grundsteuer.

In ähnlicher Tonart ist die Behauptung, wonach kirchliche Güter größtenteils aus Mitteln der Allgemeinheit saniert werden. Auch das ist falsch und wurde vom staatlichen Bundesdenkmalamt selbst zurückgewiesen. Die Kirche hält dazu fest, dass sie bei Renovierungen weit mehr Mehrwertsteuer zahlt, als es dafür Zuschüsse aus dem Denkmalschutz gibt. Die kirchlichen Leistungen seien daher für den Staat gewinnbringend, von den positiven Wirkungen für die Gesellschaft und die Wirtschaft, insbesondere den Tourismus, ganz abgesehen.

Ob es um die Zuteilung von Zivildienern zu kirchlich-karitativen Einrichtungen oder die steuerliche Absetzbarkeit für Spenden für kirchliche Organisationen, die im Bereich der Armutsbekämpfung und der Entwicklungszusammenarbeit engagiert sind, geht: überall sehen darin die Initiatoren ungerechtfertigte "Privilegien" der Kirche. Unterschlagen wird das Faktum, dass in all diesen Fällen die Kirche nach sachlichen Kriterien gleich behandelt wird wie andere Institutionen, die eine vergleichbare Leistung erbringen.

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