27.2.15

 

Buddhistische Gesänge nur vor der Kirche erlaubt

Darf ein buddhistischer Mönch während der katholischen Trauerfeier von "Oma Ella" in einer katholischen Kirche auftreten? Das bischöfliche Ordinariat in Regensburg entschied: Nein. Die buddhistischen Tänze und Gesänge finden jetzt vor der Kirche statt.

Konkret geht es um die Beerdigung der Ambergerin Eleonore Kastner. Sie starb vor einigen Tagen im Alter von 105 Jahren. Am 21. Februar findet in Amberg in der Bergkirche ein katholischer Trauergottesdienst statt. Weil die als "Oma Ella“ bekannte Verstorbene nach Angaben ihrer Familie zwar tief gläubige Katholikin, aber auch tolerant und offen allen Religionen gegenüber war, sollte ein buddhistischer Mönch aus dem Königreich Bhutan während der Trauerfeier ein Lied singen.

In Abstimmung mit dem bischöflichen Ordinariat kam der zuständige Stadtdekan Markus Brunner dem Wunsch der Verwandten allerdings nicht nach. 

Die Ablehnung habe nichts mit dem Auftreten anderer Religionen zu tun. Aber ein katholisches Requiem beinhalte keine interreligiösen Akzente.

Die Kirche ist der Ort, wo der christliche Gott verehrt wird. Die Verehrung anderer Gottheiten und "Götzendienst" jedweder Art findet dort nicht statt.
Nun sollte hier aber nicht nur ein Buddhist in der Kirche singen, sondern das sollte offenbar während der höchsten Form eines christlichen Gottesdienstes geschehen. Was für den Ort (Kirche) an sich schon nicht möglich ist, ist während der Veranstaltung (hl. Messe) noch viel unmöglicher. 

In einer Zeit, wo die Christen immer weniger über ihren eigenen Glauben wissen, ist es erforderlich, Unterschiede auch deutlich zu machen. Dabei handelt es sich ja auch gar nicht um eine Wertung sondern nur um eine Feststellung.

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