27.2.15

 

Darf ein Landesparlament eine Kirchenpredigt bewerten?

Scharfe Kritik an dem Beschluss übte die theologisch konservative Konferenz Bekennender Gemeinschaften in den evangelischen Kirchen Deutschlands. „Dieser Vorgang ist eine nicht hinzunehmende Übergriffigkeit der Politik bzw. der Bremischen Bürgerschaft“, erklärte ihr Vorsitzender, Pastor Ulrich Rüß (Hamburg), gegenüber idea. Dieses Parlament spiele sich zum Zensor über Predigten auf, als führte es die Predigtaufsicht. Eine derartige Praxis kenne man aus Diktaturen. Vergleichbare parlamentarische Einlassungen suche man im Blick auf die islamischen Verkündiger, die Hass und zum Teil Gewalt predigten, vergeblich.

Bekennende Gemeinschaften

 Pastor Latzel zeigte sich „sehr erstaunt“, dass jetzt die SED-Nachfolgepartei „Die Linke“ Pfarrern sage, „was sie zu glauben und zu predigen haben“. Es gehe hier nicht nur um die Distanzierung von einem Prediger, sondern von der biblischen Botschaft. Latzel bezeichnete den Beschluss als einen tiefen Einschnitt in die Religionsfreiheit: „Ich kann nur mit dem Kopf schütteln, wenn sich die Bremische Bürgerschaft eine Stunde lang mit einer Predigt befasst, die absolut bibelkonform ist.“


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