25.3.15
Steuerausgleich 2014 - Geld zurück vom Finanzamt
Der Kontakt mit dem Finanzamt ist meistens nicht erfreulich, der
Spaßfaktor hält sich beim Ausfüllen von Formularen auch in Grenzen. Sich
mit der Arbeitnehmerveranlagung auseinanderzusetzen, lohnt sich aber.
Wer sich tapfer durch den Steuerausgleich kämpft, wird mit der
Rückzahlung von zuviel bezahlter Lohnsteuer belohnt.
Was meist Steuerausgleich genannt wird, wird offiziell als Arbeitnehmerveranlagung bezeichnet. Die Durchführung bewirkt, dass die Lohnsteuer für das Einkommen des betreffenden Jahres neu berechnet wird. Ergibt die Neuberechnung der Steuer ein Guthaben, darf man sich über eine Rückzahlung freuen.
Was meist Steuerausgleich genannt wird, wird offiziell als Arbeitnehmerveranlagung bezeichnet. Die Durchführung bewirkt, dass die Lohnsteuer für das Einkommen des betreffenden Jahres neu berechnet wird. Ergibt die Neuberechnung der Steuer ein Guthaben, darf man sich über eine Rückzahlung freuen.
Die Arbeitnehmerveranlagung sollte gemacht werden, wenn man:
- nicht das ganze Jahr über beschäftigt war (z.B. Jobeinsteiger, Ferialarbeiter, Wiedereinsteiger)
- nicht in jedem Monat gleich viel verdient hat
- so wenig verdient hat, dass man nur Sozialversicherung, aber keine Lohnsteuer gezahlt hat
- Abschreibposten und Absetzbeträge nutzen kann: Alleinerzieher-/verdienerabsetzbetrag, Pendlerpauschale (wenn sie noch nicht vom Arbeitgeber bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde)
- Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen kann