6.11.15

 

MENSCHENRECHT AUF TÖTEN UNGEBORENER KINDER IST GOTTLOS

Die Internationale Konferenz Bekennender Gemeinschaften distanziert sich von dem Beschluss des EU-Parlaments, die Abtreibung  als Menschenrecht zu erklären. Damit billigt man pauschal das Töten ungeborener Kinder. Diese Form von Tötungslizenz steht im Widerspruch zum Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit,  zur Menschenwürde, zu humanen und christlichen Werten, steht eindeutig gegen das 5. Gebot „Du sollst nicht töten“, ist bibel- und bekenntniswidrig und mithin gottlos.

Hier vollzieht sich unter dem Anspruch der Emanzipation der Frau, eine todbringende und die Tötung ungeborener Kinder nicht nur rechtfertigende, sondern Recht einräumende „Freiheitsbewegung“, eine nicht hinzunehmende Tötungsmoral .
 Der Mensch macht sich zum Herrn über Leben und Tod, Gott wird als der Herr des Lebens gleichsam kaltgestellt und entthront zugunsten eigener Lebensentwürfe und Freiheitsverständnisse. Somit wird das Töten ungeborener Menschen, das Unmenschliche zum Recht, auf das jeder Anspruch hat.

Wie verhält sich dieser Beschluss zur ansonsten eingeforderten Rechtstaatlichkeit ? Wo sind wir hingekommen, wenn großes Unrecht zum Menschenrecht  erklärt wird? Geistlich, geistig und juristisch wirkt das absurd und dekadent.

 Ein Europa, das derartige Beschlüsse fasst, verliert den ethisch-menschlichen Kompass, die christlichen und humanen Werte, stellt den Rechtsstaat in Frage.

 Alle Christen sind aufgerufen, verstärkt  für das Lebensrecht Ungeborener einzutreten und dem Beschluss des EU-Parlamentes zu widersprechen.

Ulrich Rüß, Pastor
Präsident der Internationalen Konferenz Bekennender Gemeinschaften (IKBG/ICN)


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