9.7.16

 

Gesichtsschleier

Der Kernsatz des Urteils des Obersten Gerichtshofes lautet: In Österreich gehöre es „zu den unbestrittenen Grundregeln der Kommunikation, das Gesicht unverhüllt zu lassen“.


Genau so sollte es sein, diese Gesetz sollten alle befolgen. Schon Herr Goethe sagte einst: "Wer Gesetze nicht befolgen will, muss die Gegend verlassen, in der sie gelten". So einfach und klar ist die Sache, da darf es keine falsche Toleranz geben. Den darauf zu bestehen sich das Gesicht zu verhüllen zeigt, dass diese Person keinerlei Willen hat, sich an die Gepflogenheiten in der neuen Heimat anzupassen. Eine europäische Frau kann in Arabien, auch nicht in Bikini einkaufen gehen!
soistes1949 

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