15.12.16
Ein Skandal! - Ablehnung christlicher Asylwerber
Das Bundesamt für Migration überschreitet bei der Anhörung christlicher Konvertiten Grenzen. Kirchenvertreter sind entsetzt.
In den letzten Monaten wurden die Asylanträge vom
Islam zum Christentum konvertierter Asylbewerber vom Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) immer häufiger negativ entschieden.
Insbesondere handelt es sich um Asylbewerber aus dem Iran und aus
Afghanistan, die häufig schon in ihren Heimatländern Christen geworden
sind, sich aufgrund massiver Verfolgung jedoch nicht taufen lassen
konnten.
Mit teils haarsträubenden Begründungen unterstellt
das BAMF Konvertiten, dass sie keine ernsthaften Christen seien, sondern
sich nur aus opportunistischen Gründen haben taufen lassen, um einen
Aufenthaltsstatus in Deutschland zu erhalten. Dabei greift das BAMF
massiv in kirchliche Belange ein und stellt Kriterien für die
Anerkennung der Bewerber als Christen auf, die mit der Lehre der Kirchen
wenig oder gar nichts gemein haben. Pfarramtliche Bescheinigungen, die
die Ernsthaftigkeit der Konversion aufgrund der Erfahrungen mit dem
Asylbewerber bezeugen, werden in vielen Fällen nicht beachtet oder den
Pfarrern Falschaussagen und fahrlässige Sakramentszulassung unterstellt.
Protokolle der Anhörungen sind oft unvollständig
oder falsch, weil die muslimischen Dolmetscher wie auch manche Anhörer
den Ausführungen des Asylbewerbers zu seinem Glauben keine Bedeutung
beimessen, sie nicht übersetzen bzw. protokollieren wollen oder Begriffe
des christlichen Glaubens falsch übersetzen. Antragsteller berichten
sogar, dass sie wegen ihres Bekenntnisses zum christlichen Glauben vom
Anhörer und vom Dolmetscher verspottet wurden. Häufig wird die
Rückübersetzung des Protokolls verwehrt, die ihnen zusteht.
Asylentscheider, die den Antragsteller nicht selbst angehört haben,
entscheiden jedoch nach Aktenlage anhand dieser Protokolle.
Die Ablehnungsbescheide bestehen aus
wiederkehrenden, vorgefertigten Textbausteinen, die zur persönlichen
Situation des Asylbewerbers häufig keinen Bezug haben. Als logische
Folge werden immer mehr Klagen gegen die Ablehnung von Asylanträgen bei
den Verwaltungsgerichten eingereicht.
Unterzeichnen Sie bitte diese Petition an
den Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Herrn Dr.
Frank-Jürgen Weise.
Christliche Asylbewerber aus islamischen
Ländern dürfen vom BAMF nicht länger diskriminiert werden. Wir fordern
für sie die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus nach § 3 Abs. 1 Asylgesetz
(Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention) wegen persönlicher
Verfolgung aufgrund ihrer Religion.